Spezifische Compliance-Aspekte beim Onboarding von Stiftungen

CHF 155.00 inkl. MwSt. 8.1%

Author : Roland Altmann
Kategorie:

Beschreibung

Dies ist ein eLearning Kurs, der selbständig mittels Video, Präsentations-Material und Kontroll-Fragen durchgearbeitet werden kann. Am Ende des Kurses und erfolgreicher Beantwortung der Quiz-Fragen wird Ihnen eine Kursbestätigung ausgestellt.

Spezifische Compliance-Aspekte beim Onboarding von Stiftungen

Kategorie: eLearning Kurs

Tags: 45 Min., Videos, Präsentationsfolien (PDF), Quiz-Fragen, Kursbestätigung

Referent: Roland Altmann 

Adressaten: Finanzplatzteilnehmer wie Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen, Bankmitarbeitende, Vermögensverwalter etc.

In unserem Kursformat widmen wir uns ausgewählten Compliance-Aspekten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit Stiftungsgründungen.

Compliance-Ablauf Onboarding
Screenshot 1: Auszug aus unserem Schulungsformat 

Ausgehend von Praxisbeispielen widmen wir uns u.a. folgenden Compliance-Themenfeldern:

  • Generelle Aspekte beim Onboarding, Ablaufdiagramm und Fallbeispiele
  • Aspekte iZm. Risikomanagement, IKS, BRA & CRA
  • Identifikation & Verifikation Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte; Erstellung Geschäftsprofil, Informationen im Zusammenhang mit dem Geschäftsprofil (Source of Funds, Drittbelege und Source of Wealth)
  • Kommunikationskanäle, Steuerungs- & Überwachungsmassnahmen (siehe hierzu auch FMA-Wegleitung 2018/7 – Allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts sowie unseren spezifischen eLearning Kurs)
  • Screenings & Pflichten unter dem ISG (siehe hierzu auch unseren separaten eLearning Kurs)
  • Aspekte AIA und FATCA: Klassifikation, Einholung der Selbstauskunft etc.

 

Screenshot 2: Auszug aus unserem Schulungsformat 

Adressaten sind Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen, Banken und Vermögensverwaltungsgesellschaften. 

Der Kurs ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm Art. 32 SPV, die ausgestellt Kursbestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.

Screenshot 3: Auszug aus unserem Schulungsformat