Kommunikationslinien & Steuerungsmassnahmen im Sorgfaltspflichtkontext

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Beschreibung

Der eLearning Kurs “Kommunikationslinien und Steuerungs- und Überwachungsmassnahmen im Sorgfaltspflichtkontext” wird selbständig mittels Schulungsvideo, Präsentationsmaterial und Quiz-Fragen durchgearbeitet. Am Ende des Kurses und nach erfolgreicher Beantwortung der Quiz-Fragen wird automatisiert eine Kursbestätigung ausgestellt.

  • Kategorie: eLearning Kurs
  • Tags: 45 Min., Schulungsfilm, Präsentationen (PDF), Lernkontrolle (Quizfragen), Kursbestätigung
  • Referent: Roland Altmann
  • Adressaten des Kurses sind Finanzplatzteilnehmer wie Bankmitarbeitende, Vermögensverwalter, Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen.

Kommunikationslinien und Steuerungsmassnahmen

Im Sorgfaltspflichtkontext kommt den sogenannten Kommunikationslinien eine zentrale Bedeutung zu, um einen wirksamen Informationsfluss zwischen den verschieden Einheiten und Ebenen des Unternehmens sicherzustellen. Kommunikationslinien bilden u.a. die Voraussetzung für die Gestaltung und Sicherstellung von internen Kontroll- und Überwachungsmassnahmen.

Im Rahmen der internen Kontroll- und Überwachungsmassnahmen sind u.a. Aspekte vorzusehen wie

  • die Ausgestaltung der internen Organisation,
  • die Verschriftlichung von Zuständigkeiten sowie Dienstanweisungen (Arbeitsbehelfe wie z.B. Checklisten, Kundenannahmeprozesse, Formulare o.ä.),
  • Ressourcen-Themen (technische und personelle),
  • Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung betreffend mögliche Risikosituationen,
  • Einsatz von IT-System,
  • Durchführung von Kontrollen inkl. Dokumentation,
  • etc.

 

Kommunikationslinien im Sorgfaltspflichtkontext

 

Im Rahmen dieses Kurses wird im Kontext des Sorgfaltspflicht-Systems auf die Gestaltung und Sicherstellung wirksamer Kommunikationslinien sowie interner Kontroll- und Überwachungsmassnahmen der Fokus gesetzt.

Adressaten sind Finanzplatzteilnehmer wie Vermögensverwalter, Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen. 

Dieser Kurs ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm Art. 32 SPV, die ausgestellt Teilnahmebestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. SPV.