FL-Sorgfaltspflichten: zu erwartende Entwicklungen iZm. AML-Package der EU
Online-Workshop (via Zoom) / Datum: 10.7.2024 / Zeit: 8.30 – 11.00 Uhr (150 Min.) / Kurskosten: CHF 450 / Referent & Kursleiter: Roland Altmann
Dieser Online-Workshop befasst sich mit den europäischen Rahmenbedingungen im Kontext der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung – konkret mit Bezug auf das “AML-Package der EU” – und setzt den Fokus auf folgende Aspekte:
- Streifzug durch die FL-Regulierungslandschaft
- AML-Package der EU: Hintergründe, Inhalte und Elemente, Was ist Neu? Was wird sich verändern?
- Gemeinsame Erstellung eines Compliance – Cockpit für 2025 und darüber hinaus
- Exkurs Schweiz: Einführung WB-Register etc.
Dieser Online-Workshop ist der erste der Reihe Compliance-Visuals, unseren neuen interaktiven Schulungsformate mit dem Fokus, Compliance-Sachverhalte und Zusammenhänge graphisch aufzubereiten und praxisnah zu vermitteln.
In unserem Online-Workshop werfen wir einen Blick in die Zukunft, und zwar auf die Auswirkungen der EU-Regulierung auf den Sorgfaltspflichtbereich in Liechtenstein.
Im Zentrum steht hierbei das sogenannte “AML-Package der EU“, bestehend aus 4 regulatorischen Vorschlägen resp. Massnahmen der EU-Kommission, welche für Liechtenstein als EWR-Staat von zentraler Bedeutung sein werden:
- 6. EU-Geldwäscherichtlinie / AMLD (Anti-Money Laundering Directive)
- EU-Geldwäscheverordnung / AMLR (Anti-Money Laundering Regulation)
- Einrichtung einer europäischen Aufsichtsbehörde / AMLAR (Anti-Money Laundering Authority Regluation (die Anti-Money Laundering Authority/AMLA wird ihren Sitz in Frankfurt haben))
- Geldtransfer-Verordnung / TFR (Transfer of Funds Regulation)
Die EU hat einen groben Zeitplan (siehe entsprechende Pressemitteilungen) bekanntgegeben und es sind auch die zentralen Eckpunkte und Vorschlags-Texte der Regulatorien publiziert. Siehe auch unseren Blogpost “EU-Geldwäschegesetzgebung und FL-Sorgfaltspflichten“.
Die gegenwärtigen legistischen Dokumente der EU stellen Vorschläge dar und es können durchaus noch vereinzelte Anpassungen erfolgen. Dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem “regulatorischen Makro-Bild” sowie mit den Auswirkungen auf die liechtensteinische Compliance-Landschaft auseinanderzusetzen.
Unser Workshop geht auf die gegenwärtigen Aspekte und EU-Vorschläge ein und es werden u.a folgende Themen behandelt:
- Streifzug durch die liechtensteinische Regulierungslandschaft und Blick in die Zukunft mit Bezug auf EU-Regulierungen und deren Einfluss auf FL-Sorgfaltspflichten
- Eckpunkte, Inhalte und Hintergründe des “AML-Package der EU“
- Informationen bzgl. der neu geschaffenen europäischen Geldwäschebekämpfungs-Behörde “AMLA” (Anti-Money Laundering Authority) mit Sitz in Frankfurt
- Was ist Neu ? und was wird sich verändern aufgrund des “AML-Package der EU”
- Grober Zeitrahmen der Umsetzung in Liechtenstein
- Gemeinsame Besprechung und Erstellung eines “Compliance-Cockpit“, welcher die künftigen Entwicklungs-Aspekte der kommenden zwei bis drei Jahre so akkurat wie möglich erfasst und berücksichtigt
- Exkurs Schweiz: Revision im Bereich Geldwäschegesetzgebung, Einführung Register der wirtschaftlich berechtigten Personen; Streifzug durch Aufsichtssystem in der Schweiz (Finma, SROs, MROS etc.)
Die anlässlich des Online-Workshops behandelten und zur Verfügung gestellten Unterlagen und erhaltenen Informationen und Inputs sollen die Vorbereitungen von Compliance-Verantwortlichen und Mitarbeitenden erleichtern und es sollen die Zusammenhänge wirksam und effizient aufgezeigt und genutzt werden.
Im Vorfeld dieses Online-Workshops (per Zoom) werden die Kursunterlagen und Hilfsmittel (Vorlagen) elektronisch zugesandt und es wird jeweils im Nachgang des Kurses eine Teilnahmebestätigung zugestellt.
Adressaten dieses Online-Workshops sind Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen sowie weitere Finanzplatzteilnehmer.
Der Online-Workshop ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm. Art. 32 SPV, die ausgestellte Kursbestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.
Der Online-Workshop ist interaktiv. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt.
Alle unsere Compliance-Visual Formate beinhalten einen starken Fokus auf die praktischen Aspekte, es geht darum, dass Compliance-Verantwortliche und Finanzplatz-Mitarbeitende sich ein Bild hinsichtlich Anforderungen und zentralen zukünftigen Entwicklungstrends im regulatorischen Kontext machen können.
Unsere Compliance-Visuals sind bewusst interaktiv gestaltet, sodass bspw. gemeinsam Unterlagen besprochen und planerische Dokumente zusammen entworfen werden können.
Das AML-Package als grösste Reform der europäischen Geldwäschegesetzgebung seit der ersten EU-Geldwäscherichtlinie
1991 trat die erste EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft und kann durchaus als erster Meilenstein in den Bestrebungen der Union zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bezeichnet werden. Mittlerweile existiert bereits der Entwurf der 6. EU-Geldwäscherichtlinie.
Ein zentrales von EU-Richtlinien besteht darin, dass sie von den EU/EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was einen gewissen Spielraum einräumt.
Dem Vorteil der Flexibilität bei der nationalen Umsetzung und der Möglichkeit, länder- & branchenspezifische Aspekte zu berücksichtigen stehen im Kern folgende Nachteile gegenüber:
- Nichterfüllung von zentralen Bestimmungen durch Mitgliedstaaten
- Zu späte Umsetzung von Mitgliedstaaten
- Mangelhafte Umsetzung durch die Mitgliedstaaten
Dies resultiert in einem Regulierungsgefälle, welches durch das “AML-Package” gelöst werden soll, indem auch Regulatorien vorgesehen werden, welche direkt von den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. So wird bspw. mit der “EU-Geldwäscheverordnung” (AMLR) in der EU/EWR unmittelbar anwendbares Recht geschaffen, welches keiner Umsetzung bedarf.
Am 20.7.2021 wurde das “AML-Package” von der EU-Kommission publiziert und am 12.2.2024 hat der Rat der europäischen Union nun die finalen Kompromisstexte zur neuen EU-Geldwäscheverordnung und der 6. EU-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht. Mit diesen Veröffentlichungen steht das Massnahmenpaket kurz vor seinem Abschluss, was auch für liechtensteinische Sorgfaltspflichtige unmittelbar Auswirkungen haben wird und im Rahmen unseres Online-Workshops behandelt wird.