Unser neues interaktives Schulungsformat richtet sich speziell an liechtensteinische Untersuchungs- & Sorgfaltspflichtbeauftragte und gibt Inputs und Vorlagen im Hinblick auf neue Pflichten ab 2024.
- Wie erstelle ich einen groben Entwurf mit Schwerpunkten für einen Schulungsplan für das Folgejahr?
- Wie erstelle ich einen Entwurf mit Schwerpunkten für eine Tätigkeitsplan für das Folgejahr?
- Wie halten Sorgfaltspflicht- & Untersuchungsbeauftragte die Erledigung von Compliance-Tätigkeiten im Überblick und erkennen frühzeitig einen allfälligen Rückstau von Arbeiten?
Diese und weitere Themen werden behandelt.
Neue Pflichten für liechtensteinische Untersuchungs- & Sorgfaltspflichtbeauftragte ab 2024
Die Aufgaben und Pflichten des Sorgfaltspflichtbeauftragten und des Untersuchungsbeauftragten haben eine Ausweitung erfahren. Hinsichtlich der jährlichen Berichte legt die FMA-Wegleitung 2018/7 Allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts konkrete inhaltliche Vorgaben fest (siehe S. 32 ff., letzte Änderung der FMA-Wegleitung: 2018/7: 1. Juli 2023). Die Vorgaben hinsichtlich der jährlichen Berichte resp. Dokumentationen sind erstmals für 2023 (Frist: 31. März 2024) zu implementieren.
Die Aufgaben und Pflichten des Sorgfaltspflichtbeauftragten hinsichtlich Planung, Organisation, Implementierung und Sicherstellung der innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung gehören seit Jahren zu den Kernaktivitäten dieses SPG-Funktionsträgers. So ist der Sorgfaltspflichtbeauftragte gem. Art. 34 SPV für die Planung und Überwachung der internen Aus- und Weiterbildung derjenigen Beschäftigten verantwortlich, welche eine sorgfaltspflichtrelevante Tätigkeit ausüben.
Bislang enthielt der Bericht des Sorgfaltspflichtbeauftragten jedoch im Kern einen Rückblick hinsichtlich seiner Tätigkeiten sowie von Aus- und Weiterbildungen der Mitarbeiten. Der Bericht des Sorgfaltspflichtbeauftragten umfasst nun ab März 2024 zusätzlich zu vergangenheitsorientierten Elementen auch zukunftsgerichtete Bestandteile, konkret einen
- groben Entwurf/Schwerpunkte des Schulungsplans für das Folgejahr sowie einen
- groben Entwurf/Schwerpunkte des Tätigkeitsplans des Sorgfaltspflichtbeauftragten für das Folgejahr
Neu ist somit das Erfordernis einer zukunftsgerichteten Planung und verschriftlichten Dokumentation des Schulungsplans im Rahmen eines groben Entwurfs mit Schwerpunkten eingeführt worden, welcher im jährlichen Bericht des Sorgfaltspflichtbeauftragten zu integrieren ist.
Bild 1: Auszug Muster-Tätigkeitsplan Altmann Consultants GmbH
Auch hinsichtlich des jährlichen Berichts von Untersuchungsbeauftragten gibt es neu Mindestanforderungen, u.a. muss der Report jährlich auf folgende Aspekte eingehen:
- Bereichen, in denen die Durchführung von Kontrollen eingeführt oder verbessert werden sollten
- Allenfalls notwendigen Verbesserungen der Methoden bei der unternehmensweiten Risikobewertung (Business Risk Assessment; BRA) und der individuellen Risikobewertung (CRA)
- Einhaltung der Meldepflichten nach Art. 17 SPG
- allfällige personelle oder technische Ressourcenprobleme
- eine Aussage über die Wirksamkeit des Systems zur Bekämpfung der Geldwäscherei, organisierten Kriminalität und Terrorismusfinanzierung;
Unser neues Schulungsformat für Untersuchungs- & Sorgfaltspflichtbeauftragte
Ziel unseres Online-Workshops ist es, den Teilnehmenden Grundlagen und Inputs für die Erledigung von konkreten Compliance-Pflichten bereitzustellen und gemeinsam anhand von Vorlagen der Altmann Consultants Textbausteine und Lösungsansätze gemeinsam durchzugehen und anlässlich des Workshops zu erarbeiten.
Bild 2: Auszug Muster-Schulungsplan Altmann Consultants GmbH
Anlässlich unseres Online-Workshops werden u.a. folgende Themen und Dokumente inklusive Textbausteine behandelt:
- Inputs/Textbausteine für Beschreibung der von den Mitarbeitern durchgeführten Schulungen sowie ein grober Entwurf/Schwerpunkte des Schulungsplans für das Folgejahr
- Inputs/Textbausteine für einen groben Entwurf/Schwerpunkte des Tätigkeitsplans des Sorgfaltspflichtbeauftragten für das Folgejahr
- Dokumentation (anhand Vorlage) zur jährlichen Evaluation des Business Risk Assessments (BRA) und Risk Appetite Statements, Identifikation etwaiger Änderungen des BRA
- Evaluation und Dokumentation mit Bezug auf risikobasierte periodische Aktualisierungen des Client Risk Assessments (CRA)
- Inputs mit Bezug auf kurze Beschreibung der internen Organisation, inklusive der personellen und technischen Ressourcen, und allfällige im Berichtsjahr vorgenommene Änderungen
- Inputs zur Erstellung einer Liste der delegierten und ausgelagerten Prozesse, Aufgaben und Funktionen sowie Hilfestellung bei der Beschreibung der in diesem Zusammenhang durchgeführten Überwachungsmassnahmen (Stichwort Internes Kontrollsystem, IKS)
- Feststellung und Beschreibung eines allfälligen Rückstaus bei den aufgrund der internen Weisungen auszuführenden Tätigkeiten (Vorlage auf Grundlage unseres Compliance-Cockpits)
Die anlässlich des Online-Workshops behandelten und zur Verfügung gestellten Unterlagen und erhaltenen Inputs soll die jährliche Berichterstellung des Untersuchungs- und Sorgfaltspflichtbeauftragten erheblich erleichtern und ein standardisiertes Vorgehen ermöglichen, indem bereits bestehende Evaluations- und Dokumentationsmechanismen implementierter Konzepte wie bspw. Risikomanagement, Internes Kontrollsystem (IKS) und Business Risk Assessment (BRA) effektiv und effizient genutzt werden.
Im Vorfeld dieses Online-Workshops (per Zoom) werden die Kursunterlagen und Hilfsmittel (Vorlagen) elektronisch zugesandt und es wird jeweils im Nachgang des Kurses eine Teilnahmebestätigung zugestellt.
Adressaten dieses Online-Workshops sind Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen sowie weitere Finanzplatzteilnehmer.
Der Online-Workshop ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm. Art. 32 SPV, die ausgestellte Kursbestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.
Der Online-Workshop ist interaktiv, es werden gemeinsam Dokumente vorbereitet. Die Teilnehmerzahl ist auf 7 Personen begrenzt.