FL-Sorgfaltspflichten: zu erwartende Entwicklungen iZm. AML-Package der EU
Online-Workshop (via Zoom) / Datum: 13.11.2024 / Zeit: 8.30 – 11.00 Uhr (150 Min.) / Kurskosten: CHF 450 / Referent & Kursleiter: Roland Altmann
Dieser Online-Workshop befasst sich mit den europäischen Rahmenbedingungen im Kontext der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung – konkret mit Bezug auf das “AML-Package der EU” – und setzt den Fokus auf folgende Aspekte:
- Streifzug durch die FL-Regulierungslandschaft
- AML-Package der EU: Hintergründe, Inhalte und Elemente, Was ist Neu? Was wird sich verändern?
- Gemeinsame Erstellung eines Compliance – Cockpit für 2025 und darüber hinaus
- Exkurs Schweiz: Einführung WB-Register etc.
Dieser Online-Workshop aus der Reihe Compliance-Visuals ist ein interaktives Schulungsformat mit dem Fokus, Compliance-Sachverhalte und Zusammenhänge graphisch aufzubereiten und praxisnah zu vermitteln.
In unserem Online-Workshop werfen wir einen Blick in die Zukunft, und zwar auf die Auswirkungen der EU-Regulierung auf den Sorgfaltspflichtbereich in Liechtenstein.
Im Zentrum steht hierbei das sogenannte “AML-Package der EU“, bestehend aus 4 regulatorischen der EU-Kommission, welche für Liechtenstein als EWR-Staat von zentraler Bedeutung sein werden:
- 6. EU-Geldwäscherichtlinie / AMLD (Anti-Money Laundering Directive)
- EU-Geldwäscheverordnung / AMLR (Anti-Money Laundering Regulation)
- Einrichtung einer europäischen Aufsichtsbehörde / AMLAR (Anti-Money Laundering Authority Regluation (die Anti-Money Laundering Authority/AMLA wird ihren Sitz in Frankfurt haben))
- Geldtransfer-Verordnung / TFR (Transfer of Funds Regulation)
Infolge der sog. «Trilog-Einigung» der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats vom 17.1.2024 erreichte das AML-Package Anfang 2024 «einen praktisch finalen Entwurfsstand». Zudem wurde am 22.2.2024 Frankfurt als Sitz der neuen EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde – Anti-Money Laundering Authority (AMLA) festgelegt.
Im Mai 2024 wurden die Einigungstexte genehmigt. Die Publikation der finalen Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 19. Juni 2024.
Unser Workshop geht auf die gegenwärtigen Aspekte und EU-Vorschläge ein und es werden u.a folgende Themen behandelt:
- Streifzug durch die liechtensteinische Regulierungslandschaft und Blick in die Zukunft mit Bezug auf EU-Regulierungen und deren Einfluss auf FL-Sorgfaltspflichten
- Eckpunkte, Inhalte und Hintergründe des “AML-Package der EU“
- Informationen bzgl. der neu geschaffenen europäischen Geldwäschebekämpfungs-Behörde “AMLA” (Anti-Money Laundering Authority) mit Sitz in Frankfurt
- Was ist Neu ? und was wird sich verändern aufgrund des “AML-Package der EU”
- Grober Zeitrahmen der Umsetzung in Liechtenstein
- Gemeinsame Besprechung und Erstellung eines “Compliance-Cockpit“, welcher die künftigen Entwicklungs-Aspekte der kommenden zwei bis drei Jahre so akkurat wie möglich erfasst und berücksichtigt
- Exkurs Schweiz: Revision im Bereich Geldwäschegesetzgebung, Einführung Register der wirtschaftlich berechtigten Personen; Streifzug durch Aufsichtssystem in der Schweiz (Finma, SROs, MROS etc.)
Die anlässlich des Online-Workshops behandelten und zur Verfügung gestellten Unterlagen und erhaltenen Informationen und Inputs sollen die Vorbereitungen von Compliance-Verantwortlichen und Mitarbeitenden erleichtern und es sollen die Zusammenhänge wirksam und effizient aufgezeigt und genutzt werden.
Im Vorfeld dieses Online-Workshops (per Zoom) werden die Kursunterlagen und Hilfsmittel (Vorlagen) elektronisch zugesandt und es wird jeweils im Nachgang des Kurses eine Teilnahmebestätigung zugestellt.
Adressaten dieses Online-Workshops sind Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen sowie weitere Finanzplatzteilnehmer.
Der Online-Workshop ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm. Art. 32 SPV, die ausgestellte Kursbestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.
Der Online-Workshop ist interaktiv. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt.
Alle unsere Compliance-Visual Formate beinhalten einen starken Fokus auf die praktischen Aspekte, es geht darum, dass Compliance-Verantwortliche und Finanzplatz-Mitarbeitende sich ein Bild hinsichtlich Anforderungen und zentralen zukünftigen Entwicklungstrends im regulatorischen Kontext machen können.
Unsere Compliance-Visuals sind bewusst interaktiv gestaltet, sodass bspw. gemeinsam Unterlagen besprochen und planerische Dokumente zusammen entworfen werden können.
Das AML-Package als grösste Reform der europäischen Geldwäschegesetzgebung seit der ersten EU-Geldwäscherichtlinie
1991 trat die erste EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft und kann durchaus als erster Meilenstein in den Bestrebungen der Union zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bezeichnet werden. Mittlerweile existiert bereits der Entwurf der 6. EU-Geldwäscherichtlinie.
Ein zentraler Aspekt von EU-Richtlinien besteht darin, dass sie von den EU/EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was einen gewissen Spielraum einräumt.
Dem Vorteil der Flexibilität bei der nationalen Umsetzung und der Möglichkeit, länder- & branchenspezifische Aspekte zu berücksichtigen stehen im Kern folgende Nachteile gegenüber:
- Nichterfüllung von zentralen Bestimmungen durch Mitgliedstaaten
- Zu späte Umsetzung von Mitgliedstaaten
- Mangelhafte Umsetzung durch die Mitgliedstaaten
Dies resultiert in einem Regulierungsgefälle, welches durch das “AML-Package” gelöst werden soll, indem auch Regulatorien vorgesehen werden, welche direkt von den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. So wird bspw. mit der “EU-Geldwäscheverordnung” (AMLR) in der EU/EWR unmittelbar anwendbares Recht geschaffen.