Hinweis: diese Veranstaltung ist eine Wiederholung des Online-Kurses vom 18.9.2024.
Online-Kurs (via Zoom) “Compliance Wrap-up: FMA-Aufsichtspraxis 2024/2025” / Datum: 5. November 2024 / Zeit: 8:30 – 10:00 Uhr / Kurskosten: CHF 165 / Referent: Roland Altmann
Im Rahmen dieses 90-minütigen Online-Kurses (per Zoom) werden folgende Themen behandelt:
- Streifzug durch die liechtensteinische Regulierungslandschaft und Ausblick auf zentrale Entwicklungen («AML-Package der EU», National Risk Assessment 2025, Abänderung FIU-Gesetz)
- FMA-Mitteilung 2024/2 – Risikomanagement betreffend ausländisches Sanktionsrecht (OFAC etc.)
- FMA – Risikobeurteilung 2024: Makro-Umfeld; GW-Risiken & internationale Sanktionen (Pflichten unter dem ISG); ESG-Risiken; Cyber-Risken & IKT-Sicherheit; Risiken Immobilien – & Hypothekarsektor sowie Beurteilung FMA bzgl. sektorspezifischen Risiken
- FMA – Aufsichtsschwerpunkte 2024: Krisenprävention – & management; Geldwäschereiprävention; nachhaltigkeitsbezogene Aufsichtsprüfung (ESG-Risiken); IKT-Sicherheit (DORA-Umsetzung etc.); sektorspezifische Aufsichtsschwerpunkte betreffend Bankensektor, Versicherungen, Vermögensverwalter und Treuhandsektor
- Spezifische SPG-Themen: Abklärungen und FIU-Meldung (Qualität Abklärungen/Dokumentationen etc.); Anforderungen an Kommunikationskanäle sowie Steuerungs – & Überwachungsmassnahmen; spezifische Aspekte iZm. mit Geschäftsprofil; risikobasierte Überwachung von Geschäftsbeziehungen; Sanktions-Screening und weitere Pflichten unter dem ISG (Internationalen Sanktionsgesetz; siehe hierzu auch unseren spezifischen eLearning Kurs “Pflichten unter dem ISG – Aspekte des Screening-Prozesses und zu beachtende organisatorische Massnahmen”)
Im Vorfeld werden die Kursunterlagen elektronisch zugesandt und es wird jeweils im Nachgang des Kurses eine Teilnahmebestätigung zugestellt.
Adressaten dieses Kurses sind Finanzplatzteilnehmer wie Bankmitarbeitende, Vermögensverwalter, Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen.
Dieser Kurs ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm. Art. 32 SPV, die ausgestellte Teilnahmebestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.