
Mittwoch, 21.05.2025, 08:30 – 10.00 Uhr / Online-Kurs (via Zoom) / Kurskosten: CHF 160 / Referent: Roland Altmann
Am 1. Februar 2025 ist in Liechtenstein die EU-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Asset Regulation) in Kraft getreten (EWR-MiCAR-Durchführungsgesetz).
In unserem neuen 90-minütigen Online-Kursformat behandeln wir die europäische MiCAR im Kontext der liechtensteinischen Krypto-Regulierung und behandeln hierbei folgende Aspekte:
- worum geht es konkret bei MiCAR? ->Aspekt der Regulierung, Registrierungspflicht, Einbettung in das AML-Package der EU sowie Einbettung in die Krypto-Regulierung in Liechtenstein etc.
- wer ist von MiCAR betroffen? -> wer ist alles ein Crypto Asset Provider (CASP)? welche Tätigkeiten fallen unter MiCAR) welche sind davon ausgenommen?
- was ist konkret zu tun? -> welche Pflichten haben CASPs? Über die Registrierungspflicht hinaus sieht der Krypto-Regulierungsrahmen Sorgfaltspflichten vor, anhand von konkreten Fallbeispielen werden wir einen Blick auf Aspekte wie KYC (Know Your Customer), “Travel-Rule” der FATF, risikobasierte Überwachung usw.
Im Vorfeld dieses Online-Kurses (per Zoom) werden die Unterlagen elektronisch zugesandt und es wird jeweils im Nachgang des Kurses eine Teilnahmebestätigung zugestellt.
Adressaten dieses Online-Kurses sind u.a. Bankmitarbeitende, Vermögensverwalter, Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen sowie weitere Finanzplatzteilnehmer.
Dieser Kurs ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm Art. 32 SPV, die ausgestellte Teilnahmebestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.
MiCAR in Kürze: worum geht es, und wer ist davon betroffen?
MiCAR ist eine Verordnung der Europäischen Union, die einen umfassenden regulatorischen Rahmen für Kryptowerte schafft. Ihr Ziel ist es, Marktmissbrauch und Finanzkriminalität im Bereich digitaler Vermögenswerte zu bekämpfen sowie Anlegerschutz und Marktstabilität zu gewährleisten. MiCAR stellt sicher, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (z.B. Verwahrung von Krytpo-Werten, Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Werte etc.) durch sogenannte CASPS (Crypto Asset Service Providers) sich an klare, harmonisierte Regeln halten müssen, wodurch Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen werden. So sieht MiCAR u.a. eine spezielle Zulassung bis Ende 2025 vor (in Liechtenstein bei der Finanzmarktaufsicht/FMA).
MiCAR regelt insbesondere die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen durch sogenannte „Crypto Asset Service Providers“ (CASPs), die künftig eine Lizenz benötigen. Betroffen sind insbesondere folgende Bereiche:
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten im Auftrag von Kunden
- Betrieb von Handelsplattformen für Kryptowährungen
- Tausch von Kryptowerten gegen Fiatgeld oder andere Kryptowährungen
- Platzierung, Portfoliomanagement und Beratung im Bereich Kryptowerte
- Erbringung von Transfer- und Zahlungsdiensten für Kryptowerte
- Broker-Dienstleistungen für Kryptowerte (Annahme und Übermittlung von Aufträgen)
Die Regulierung betrifft nicht nur bestehende Unternehmen, sondern auch neue Marktteilnehmer, die Krypto-Dienstleistungen anbieten möchten. Durch eine verpflichtende Registrierung und die Einhaltung der MiCAR-Vorgaben wird gewährleistet, dass nur seriöse Anbieter am Markt tätig sind. Dies soll das Vertrauen der Anleger stärken und die Marktintegrität sicherstellen.
Die MiCAR regelt unter anderem:
Das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel von vermögenswertereferenzierten Token (ART) und E-Geld-Token (EMT), die ausschliesslich bestimmten Finanzinstituten vorbehalten sind.
Das öffentliche Angebot von anderen Kryptowerten (Title II Token), sofern die Vorgaben nach Art. 4 ff MiCAR eingehalten werden.
Die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen (CASPs), darunter Verwahrung, Handel, Tausch, Auftragsausführung, Beratung und Portfolioverwaltung von Kryptowerten.
Das liechtensteinische Token- und VT-Gesetz (TVTG) bleibt weiterhin in Kraft und existiert neben der MiCAR. Während MiCAR grenzüberschreitende Tätigkeiten im EWR regelt, deckt das TVTG weiterhin spezifische Bereiche ab, insbesondere Non-Fungible Tokens (NFTs), die von MiCAR ausgenommen crypto assesind. Auch digitale Vermögenswerte wie virtueller Grundbesitz könnten unter das TVTG fallen.
MAR & MiCAR – Synergien und Herausforderungen
Während MiCAR die Lizenzierung und Regulierung von Krypto-Dienstleistern vorgibt, stellt MAR sicher, dass Marktmissbrauch und Insiderhandel in diesem Bereich verhindert werden. Gemeinsam bilden sie eine starke rechtliche Grundlage für die europäische Kryptobranche und helfen, einen strukturierten sowie vertrauenswürdigen Markt zu etablieren.