MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation)

MiCAR ist eine Verordnung der Europäischen Union, die einen umfassenden regulatorischen Rahmen für Kryptowerte schafft. Ihr Ziel ist es, Marktmissbrauch und Finanzkriminalität im Bereich digitaler Vermögenswerte zu bekämpfen sowie Anlegerschutz und Marktstabilität zu gewährleisten. Die europäische Krypto-Regulierung stellt sicher, dass Anbieter von Kryptodienstleistungen sich an klare, harmonisierte Regeln halten müssen, wodurch Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen werden.
Hintergrund und Zielsetzung der Markets in Crypto-Assets Regulation
MiCAR ist Teil des grösseren AML-Packages (Anti-Money Laundering Package) der EU. Die Verordnung wurde am 29. Juni 2023 verabschiedet und trat am 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft. Die Verordnung soll für einheitliche Standards innerhalb der EU sorgen und eine klare rechtliche Grundlage für Kryptodienstleister und Investoren schaffen. Da der Kryptomarkt bislang weitgehend unreguliert war, bringt die europäische Krypto-Regulierung dringend benötigte Sicherheit für Marktteilnehmer.
Mit der zunehmenden Popularität digitaler Vermögenswerte in den letzten Jahren wuchs die Notwendigkeit einer Regulierung, um Marktmissbrauch, Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten einzudämmen. Durch die Einführung der Regulierung wird die EU weltweit eine der ersten Regionen sein, die ein umfassendes regulatorisches Framework für Krypto-Assets und deren Dienstleister implementiert.
Wer ist davon betroffen?
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) regelt insbesondere die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen durch sogenannte „Crypto Asset Service Providers“ (CASPs), die künftig einer Lizenzierung bedürfen. Betroffen sind dabei unter anderem folgende Bereiche:
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
- Betrieb von Handelsplattformen für Kryptowährungen
- Tausch von Kryptowerten gegen Fiatgeld oder andere Kryptowerte
- Platzierung, Portfoliomanagement und Beratung zu Kryptowerten
- Erbringung von Transfer- und Zahlungsdienstleistungen für Kryptowerte
- Broker-Dienstleistungen für Kryptowerte (Annahme und Übermittlung von Aufträgen)
Die Regulierung betrifft nicht nur bestehende Unternehmen, sondern auch neue Marktteilnehmer, die Krypto-Dienstleistungen anbieten möchten. Durch eine verpflichtende Registrierung und Einhaltung der MiCAR-Vorgaben wird sichergestellt, dass nur seriöse Anbieter operieren dürfen. Dadurch soll sowohl das Vertrauen der Anleger gestärkt als auch Marktintegrität gewährleistet werden.
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und das liechtensteinische TVTG
Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte tritt am 30. Dezember 2024 in der gesamten EU vollständig in Kraft und schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für Akteure im Primär- und Sekundärmarkt für Kryptowerte. In Liechtenstein wird die europäische Krypto-Regulierung anwendbar, sobald der entsprechende Beschluss des EWR-Ausschusses zur Übernahme in das EWR-Abkommen in Kraft tritt. Bis dahin wurde die MiCAR durch das EWR-MiCA-Durchführungsgesetz (EWR-MiCA-DG) bereits vorab umgesetzt, das am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist.
Regulierte Tätigkeiten
Die MiCAR regelt unter anderem:
- Das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel von vermögenswertereferenzierten Token (ART) und E-Geld-Token (EMT), die nur bestimmten Finanzinstituten vorbehalten sind.
- Das öffentliche Angebot von sonstigen Kryptowerten (Title II Token), sofern die Vorgaben nach Art. 4 ff MiCAR eingehalten werden.
- Die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASPs), darunter Verwahrung, Handel, Tausch, Auftragsausführung, Beratung und Portfolioverwaltung.
Verhältnis zwischen MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) und TVTG
Das liechtensteinische Token- und VT-Gesetz (TVTG) bleibt weiterhin in Kraft und existiert neben der MiCAR. Während MiCAR grenzüberschreitende Tätigkeiten im EWR regelt, deckt das TVTG weiterhin spezifische Bereiche ab, insbesondere Non-Fungible Tokens (NFTs), die von MiCAR ausgenommen crypto assesind. Auch digitale Vermögenswerte wie virtueller Grundbesitz könnten unter das TVTG fallen.
Bereits registrierte VT-Dienstleister in Liechtenstein können bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin nach TVTG operieren, müssen jedoch für eine Tätigkeit im EWR eine MiCAR-Zulassung gemäss Art. 63 MiCAR erwerben. Finanzunternehmen, die unter Art. 59 Abs. 1 Bst. b MiCAR fallen, benötigen hingegen keine separate Zulassung nach Art. 63, sondern unterliegen Art. 60 MiCAR.
Durch die Anpassung des Geltungsbereichs des TVTG und die Einführung der MiCAR existieren beide Regulierungen nun parallel, wobei sich ihre jeweiligen Anwendungsbereiche gegenseitig ausschliessen. Dienstleister könnten je nach Geschäftsmodell in beiden Regimen Zulassungen benötigen.
Auswirkungen auf den Kryptomarkt
Mit der Einführung von MiCAR wird sich der Kryptomarkt zukünftig in Europa nachhaltig verändern. Zum einen wird mehr Transparenz geschaffen, was das Vertrauen in digitale Vermögenswerte stärkt. Zum anderen wird die Einhaltung strikter Vorschriften dazu führen, dass dubiose Anbieter den Markt verlassen müssen. Dies wird langfristig zu einer stärkeren Professionalisierung der Branche beitragen.
Die Vereinheitlichung der Regularien über alle EU-Mitgliedsstaaten hinweg erleichtert es Unternehmen, in mehreren Ländern tätig zu sein, ohne sich mit voneinander abweichenden nationalen Vorschriften auseinandersetzen zu müssen. Das fördert den Wettbewerb und macht den europäischen Kryptomarkt attraktiver für Investoren.
Fazit
Mit MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) schafft die EU eine einheitliche Regulierung für Kryptowerte und ihre Dienstleister, die insbesondere für Anlegerschutz und Markttransparenz sorgt. Durch die parallele Existenz von MiCAR und TVTG in Liechtenstein entstehen spezifische Abgrenzungen, insbesondere im Bereich der NFTs. Wer sich umfassend über diese Regularien und deren Auswirkungen auf den Krypto-Sektor informieren möchte, findet detaillierte Informationen in unserem E-Learning-Kurs “Basics MiCAR”.

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