Non Bankable Asset Fragebogen der FMA

Der Non Bankable Asset Fragebogen der FMA ist per Stichtag 31.12.2023 bis spätestens Ende April 2024 einzureichen.

In diesem Blogartikel wollen wir ein paar Informationen sowie Inputs zur Vorbereitung dieses Fragebogens geben (siehe auch unseren Online-Workshop “Non Bankable Asset Fragebogen in der Praxis – Inputs & Hilfsmittel für die Umsetzung).

Wir behandeln hierbei u.a. folgende Aspekte:

  • Worum geht es beim Non Bankable Asset Fragebogen?
  • Was wird beim Fragebogen unter Non Bankable Assets verstanden? Wie ist vorzugehen?
  • Wie können wir Sie unterstützen?

Worum geht es beim Non Bankable Assets Fragebogen?

Beim Fragebogen der FMA handelt es sich um ein Excel-Dokument, welches von liechtensteinischen Trust or company service providers (TCSPs; konkret sind hier Treuhänder, Treuhandgesellschaften und 180a PGR Berechtigte gemeint) per Stichtag 31.12.2023 und bis spätestens bis Ende April 2024 via “eService Portal” der FMA einzureichen ist.

Der “Fragebogen an TCSPs zur Einholung von erforderlichen Informationen und Daten zum Zweck der Erstellung der nationalen Risikoanalyse” (Art. 29d Abs. 1 SPG; siehe Link zum Sorgfaltspflichtgesetz (SPG)) ist pro TCSP auszufüllen, wobei es im Kern darum geht, hinsichtlich der verwalteten Mandate die

  • aggregierten Zahlen zu Non Bankable Assets (wie bspw. Liegenschaften, Fahrzeuge etc., siehe hierzu auch nachfolgenden Punkt) und
  • deren geographische Verteilung

zu ermitteln.

Es geht bspw. darum, wie viele Fahrzeuge, Immobilen etc. in den durch die jeweiligen liechtensteinischen TCSPs verwalteten Strukturen gesamthaft gehalten werden sowie um deren numerische Aufteilung auf die verschiedenen Länder (bspw. wo sich die Immobilien befinden etc.).

Nicht erfragt werden Bewertungen dieser Non Financial Assets. Es werden auch keine Namen, etwa von betreuten Rechtsträgern gefragt.

Die Datenerhebung erfolgt im Kontext der nationalen Risikoanalyse, welche von liechtensteinischen Behörden und Institutionen (FMA, FIU, Steuerverwaltung, Staatsanwaltschaft etc.) in regelmässigen zeitliche Abständen durchgeführt wird, um

  • bestehende Risiken der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, bewerten und zu verstehen und zu minimieren.

Der Non Bankable Asset Fragebogen der FMA ist nicht zu verwechseln mit der alljährlich von liechtensteinischen Sorgfaltspflichten vorzunehmende elektronische Meldung von Daten gem. Art. 37b SPV zur Umsetzung der risikobasierten Aufsicht (die Frist ist hier Ende März eines Jahres). Zur jährlichen Meldung gem. Art. 37b SPV sind grds. sämtliche Sorgfaltspflichtigen verpflichtet. Beim Non Bankable Fragebogen hingegen liechtensteinische Treuhänder, Treuhandgesellschaften und 180a Berechtigte oder vereinfacht ausgedrückt diejenigen liechtensteinischen Sorgfaltspflichtigen, welche Strukturen verwalten.

Was wird beim Fragebogen unter Non Bankable Assets verstanden? Wie ist vorzugehen?

Der FMA-Fragebogen nennt spezifisch folgende Kategorien von Non Bankable Assets:

  • Real Estate (residential & commercial)
  • Vehicles (automobile, airplane, yacht, ships (transport))
  • Art
  • Participations (commercial)
  • Precious metals
  • Others (Anm.: dies ist eine Auffangbestimmung, exemplarisch genannte werden u.a. Patente und Briefmarkensammlungen)

Der Fragebogen fokussiert im Kern auf aggregierte Zahlen zu Non Bankable Assets und deren geographische Verteilung. Bspw. werden von den TCSPs folgende konsolidierten Informationen erfragt: 

  • Anzahl von (selbst verwalteten) Mandaten, welche Non-Bankable Assets halten; 
  • Anzahl von fremdverwalteten Mandaten (die direkt von selbstverwalteten Mandaten gehalten werden)
  • Anzahl von Non Bankable Assets wie Real Estates (residential, commercial), welche von selbst-verwalteten Mandaten gehalten sowie Angabe, in welchen Ländern sich diese befinden;
  • Anzahl aller Kunstwerke unter Aufsplittung der geographischen Lage
  • Anzahl von operativ tätigen Beteiligungen (über 50 %) von selbst-verwalteten Mandaten, dazu müssen jeweils die Länder angegeben werden, in denen sich diese befinden (Hauptsitz); 
  • Anzahl Schiffe sowie jeweils Länder der Registrierung  
  • etc.

Handelt es sich bei TCSPs um Gruppengesellschaften, sind zudem die Namen von deren Zweigstellen, Repräsentanz, Tochter- oder Schwestergesellschaft anzugeben.

Es ist anzumerken, dass die Informationen für den Non Bankable Asset Fragebogen der FMA nicht immer vollumfänglich aus den Vermögensaufstellungen resp. Bilanzen der verwalteten Strukturen entnommen werden können. So kann bspw. eine Kunstsammlung im Vermögensstatus resp. der Bilanz aufgeführt und bewertet werden, der FMA-Fragebogen bezieht sich aber auf die Anzahl aller Kunstwerke unter Aufsplittung deren geographischer Lage.

Das Ausfüllen des Fragebogens und Eingabe der konsolidierten Anzahl von Non Bankable Assets sowie entsprechende Ländercodes usw. setzt somit meist eine vorgängige systematische Sichtung und Analyse von Mandatsdossiers und ein Verständnis von entsprechenden Holdingstrukturen voraus. Es ist eine Triage vorzunehmen, um relevante Mandate mit Bezug auf den Non Bankable Asset Fragebogen zu identifizieren und dann die entsprechenden Zahlen und Länderangaben mit Bezug auf Non Bankable Assets pro Mandat zu ermitteln, damit man dann seitens des TCSP eine Konsolidierung im Rahmen des Ausfüllens des Fragebogens vornehmen kann.

Wie können wir Sie unterstützen?

Als Weiterbildungspartner und Business Consultants in Compliance Angelegenheiten sind wir darauf spezialisiert, Betriebe in Liechtenstein und der Schweiz wirksam und effizient bei der Bewältigung von regulatorischen Anforderungen zu begleiten. Gerne unterstützen wir Sie bspw. im Zusammenhang mit den Vorbereitungen im Zusammenhang mit dem Non Bankable Asset Fragebogen der FMA.

Wir bieten zum Thema auch Online-Workshops an, siehe bspw. unser Kursformat “Non Bankable Asset Fragebogen in der Praxis – Inputs & Hilfsmittel für die Praxis“.

Altmann Consultants GmbH wurde Anfang 2022 gegründet und verfolgt seitdem die Mission, Unternehmen in Liechtenstein und in der Schweiz bei der Bewältigung von Compliance-Themen zu begleiten und den effizienten und praktischen Zugang zu spezifischem compliance-relevanten Fach-Know How bereitzustellen. Wir entwickeln und erweitern beispielsweise für unsere Kunden spezielle Knowledge- und Kurs-Plattformen und führen regelmässig Schulungen zu regulatorischen Themen durch (online oder in den Betrieben vor Ort oder in Form von eLearning Formaten bestehend aus Schulungsvideos und Quizfragen).

Seit unserem Start im Frühjahr 2022 haben über 120 Unternehmen aus Liechtenstein und der Schweiz unsere Produkte und Dienstleistungen in Anspruch genommen. Über 60 % nutzen hierbei eine Kombination aus mindestens zwei der nachfolgenden vier Leistungskategorien der Altmann Consultants GmbH (siehe unsere Page “Zahlen und Fakten“).

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