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Kurse, Consulting und E-Learning

Regulatorischer Kontext im 2022

Unser Dienstleistungsangebot mit Kursen, Consulting und E-Learning ist darauf ausgerichtet, Betriebe durch die Regulierungsdynamik zu begleiten.

Der liechtensteinische Finanzplatz war insbesondere in den vergangenen rund eineinhalb Jahren in regulatorischer Hinsicht stark geprägt von der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie und dem Länder-Assessment durch Moneyval (Expertenausschuss des Europarats) sowie den entsprechenden Vorbereitungen.

So trat beispielsweise im April 2021 im Zuge der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (Vorgaben iZm. dem sog. “Transparenzregister”) das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbPG) in Kraft, welches das Verzeichnis wirtschaftlicher Eigentümer (VwWEG) ersetzte.

Ebenfalls im April 2021 trat das umfassend revidierte Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) – ebenfalls im Zuge der Umsetzung von Vorgaben der 5. EU-Gelwäscherichtlinie – in Kraft. Unter anderem sind hierbei Erweiterungen im Zusammenhang mit Risikofaktoren zu erwähnen, welche in unserem nachfolgenden Schulungs-Kurzfilm adressiert werden:

SPG-Revision per 1.4.2021 – zentrale Anpassungen hinsichtlich Risikofaktoren

Per September 2021 wurde zudem die Liechtensteinische Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) angepasst, wobei hinsichtlich der wesentlichen Änderungen die Ausweitung des PEP-Begriffs (Politically Exposed Persons) zu erwähnen ist. In unserem nachstehenden kurzen Schulungs-Film wird auf zentrale Anpassungen der SPV und damit zusammenhängende einzuhaltende Übergangsfristen eingegangen:

SPV-Revision per 1.9.2021 – zentrale Änderungen und Übergangsfristen im 2022

Ebenfalls im Herbst 2021 traten Änderungen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) in Kraft. Wesentlich hierbei zu erwähnen sind die Anpassungen der FMA-Wegleitung 2018/7 (Allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts) sowie der FMA-Richtlinie 2013/1 (zum risikobasierten Ansatz), welche beide den regulatorischen Kontext für Finanzintermediäre im 2022 prägen.

So wurde beispielsweise im Zusammenhang mit der FMA-Wegleitung 2018/7 im 2021 die Anforderungen an das “Adverse Media Screening” (Medienüberwachung) sowie an das diesbezügliche Dokumentationswesen konkretisiert oder etwa auch klargestellt, dass Ausschüttungsempfänger (diskretionärer Strukturen) anhand beweiskräftiger Dokumente zu identifizieren und risikobasiert zu überprüfen sind. Als wesentliche Ergänzung in der besagten Wegleitung sind zudem die Ausführungen im Zusammenhang mit den Besonderen Pflichten Sorgfaltspflichtiger im Bereich der Internationalen Sanktionen (ISG) zu erwähnen.

Am 13. April 2022 hat die FMA-Wegleitung 2018/7 zudem eine zentrale Ergänzung im Zusammenhang mit dem Geschäftsprofil erfahren und zwar hinsichtlich der konkreten Erwartungen der FMA mit Bezug auf  Plausibilisierung und Überprüfung in Sachen Source of Funds (SoF) und Source of Wealth (SoW). Die Änderung besteht primär in der Aufnahme des neuen Abschnitts 5.4.2 betreffend den Inhalt des Geschäftsprofils in Bezug auf die Herkunft der eingebrachten Vermögenswerte (SoF) und den wirtschaftlichen Hintergrund des Gesamtvermögens (SoW). Die Änderungen sind im Änderungsverzeichnis festgehalten (Seite 113 der Wegleitung) und sind am 15. April in Kraft getreten. Konkret geht es darum, in welchen Konstellationen zwingend eine Überprüfung von Informationen zu eingebrachten Vermögenswerten anhand von Dokumenten (Drittbelege) stattzufinden hat und wie vorzugehen ist, wenn Drittbelege fehlen sollten (Stichwort “Comply or Explain Ansatz“).

Ebenfalls bzgl. regulatorischen Kontext 2022 zentral zu erwähnen ist das neue Aufsichts- und Prüfregime über Treuhänder und Treuhandgesellschaften im Sinne von Art. 61b Treuhändergesetz (TrHG). So findet im 2022 erstmals eine Aufsichts- und Abschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer/Revisionsgesellschaften (im Auftrag der FMA) statt. Die entsprechenden Prüfberichte sind durch die Wirtschaftsprüfer/Revisionsgesellschaften bis zum 30.6. bei der FMA einzureichen. Wesentliche Elemente der Aufsichtsprüfung nach Art. 61b TrHG sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Vorgaben an ein verschriftlichtes/dokumentiertes Organisationshandbuch und wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) zu nennen. Die Altmann Consultants GmbH begleitet und unterstützt Betriebe im Rahmen von Consulting-Projekten wie beispielsweise bei den Vorbereitungen auf die Aufsichts- und Abschlussprüfung.

Rückblick unserer Tätigkeiten seit Start im März 2022

Unser Fokus bei der Altmann Consutants GmbH ist es, Betriebe in Liechtenstein und in der Schweiz durch die zunehmende Regulierungsdynamik mit Kursen, Consulting-Dienstleistungen, In-House Trainings und unserer Schulungsfilm-Library zu begleiten. Unser Ziel ist es, bei der Bewältigung regulatorischer Anforderungen zu unterstützen und Mehrwert zu schaffen, indem wir insbesondere den effizienten Zugang zu fachspezifischem Know-how und Tools zur Bewältigung von regulatorischen Anforderungen effizient bereitstellen und sich Betriebe und ihre Mitarbeitenden stärker auf das Tagesgeschäft fokussieren können.

Die Altmann Consultants GmbH hat seit ihrem operativen Start im März 2022 in einem ersten Schritt folgende fünf Kurs-Formate eingeführt:

Unsere öffentlichen Kurse werden jeweils auf unserer Website aufgeschaltet und finden in der Regel als 90-minütige Online-Kurse (via Zoom) statt.

Sämtliche öffentlichen Kurse sind auch Inhalte unserer angebotenen In-House Trainings, welche ebenfalls seit März in Betrieben vor Ort durchgeführt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeiten sind Consulting-Projekte, durch welche wir Betriebe bei der Bewältigung regulatorischer Anforderungen unterstützen. Hierbei ist beispielsweise die Unterstützung bei der Vorbereitung der im Treuhandsektor im 2022 erstmals stattfindenden Aufsichts- und Abschlussprüfungen gemäss Art. 61b Treuhändergesetz zu erwähnen (Dokumentation von Internen Kontrollsystem (IKS), Risikomanagement-System etc.). Weitere Beispiele sind die Unterstützung hinsichtlich Themenfelder wie Automatischer Informationsaustausch (AIA), FATCA oder im Zusammenhang mit Sorgfaltspflichten.

Ein zentrales Element unseres Dienstleistungsangebot ist E-Learning. Altmann Consultants verfügt über eine Schulungs-Film-Library, welche Kurzfilme zu regulatorischen Themen wie beispielsweise zu den Bereichen Sorgfaltspflichten, Aufsichtsregime über Treuhänder, AIA und FATCA beinhaltet. Wir produzieren Schulungs-Filme und erweitern die Video-Library laufend, welche zugeschnitten auf die aktuellen und zentralen regulatorischen Themen aufgebaut ist.

Einblick Telefon - Altmann Consultants GmbH

Wir wollen Weiterbildungen und den Zugang zu spezifischen Fach-Know-how effizient, praxisnah und bequem vermitteln und unsere massgeschneiderte Videoplattform ist hierbei ein zentrales Element bei unserem E-Learning Ansatz. Der Zugang zur Schulungsfilm-Library ist über ein Abonnement möglich, zudem ist die Library für Kunden inbegriffen, welche wir im Rahmen von In-House Trainings und Consulting-Projekten begleiten dürfen.

Ausblick für die zweite Hälfte von 2022

Wir werden unsere Kunden weiterhin mit unseren Dienstleistungen durch die Regulierungsdynamik begleiten und unterstützen.

In den kommenden Monaten werden wir unser Kurs-Angebot um zusätzliche Formate erweitern und hierbei zentrale Inhalte in den Bereichen Sorgfaltspflichten, AIA, FATCA sowie Aufsichtsregime über Treuhänder/Treuhandgesellschaften vertiefen.

Folgende Kurse wurden hierbei neu aufgenommen und finden in den kommenden Wochen als öffentliche Veranstaltungen (Online-Kurse via Zoom) sowie In-House Trainings statt:

Unser Schulungs-Angebot profitiert von unserem regelmässigen inhaltlichen und fachlichen Austausch mit Finanzintermediären respektive Kunden sowie Teilnehmern unserer Kurse. Wir erheben den Anspruch, stets aktuelle und qualitativ hochwertige Inhalte anzubieten und unser Angebot laufend zu erweitern.

Ich bedanke mich für das Interesse und das entgegengebrachte Vertrauen. Wir stehen Ihnen mit unserem Dienstleistungsangebot und bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Roland Altmann

Geschäftsführer Altmann Consultants GmbH

Roland Altmann - Geschäftsführer - Altmann Consultants GmbH
Roland Altmann – Geschäftsführer – Altmann Consultants GmbH
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