Glossary: Schweiz
Die Schweiz ist der wichtigste Handelspartner Liechtensteins. Durch das Zollabkommen und die Währungsunion seit 1923/24 sind die beiden Länder eng miteinander verknüpft.
Auch die Compliance-Landschaft Liechtensteins ist historisch eng mit derjenigen der Schweiz vernetzt (Bankenplatz Schweiz – Liechtenstein, gleiche Währung, gleicher MWST-Raum etc.)
In Liechtenstein gilt die Besonderheit, dass aufgrund der EWR-Mitgliedschaft die Vorgaben der EU zentral sind und dies aufgrund dessen von Liechtenstein auch jeweils so übernommen wird.
Das Aufsichtssystem der Schweiz besteht im Kern aus folgenden Institutionen: Finma, SRO’s, MRO’s:
Aufgabe Finma:
Aufgabe und Funktion SRO’s:
Aufgabe und Funktion MRO’s:
FIDLEG als Regulierungsbaustein
Ergänzend ist auf FIDLEG als eines der zentralen Regelwerke des Schweizer Finanzmarktrechts hinzuweisen. Das Gesetz bildet zusammen mit FINIG, GwG, BankG, KAG und VAG die regulatorische Grundlage für den Finanzdienstleistungsbereich und ist in der Schweizer Finanzmarktregulierung als Dachgesetz einzuordnen. Im Zentrum stehen die Verhaltenspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden sowie der Schutz vor ungeeigneter oder intransparenter Beratung.
In der Praxis betrifft FIDLEG nicht nur klassische Banken. Erfasst sind auch Vermögensverwalter, Wertpapierhäuser, Trustees sowie weitere Finanzdienstleister und Produktanbieter. Je nach Geschäftsmodell können auch ausländische Anbieter und digitale Vertriebsformen in den Anwendungsbereich fallen, etwa bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, Online-Vermögensverwaltung oder Robo-Advisory-Modellen. Damit wird deutlich, dass sich die Regulierung nicht auf klassische Bankgeschäfte beschränkt, sondern auch moderne Vertriebs- und Beratungsmodelle erfasst. Für die Praxis relevant sind insbesondere Informationspflichten, die Berücksichtigung von Eignung und Angemessenheit, der Umgang mit Interessenkonflikten sowie die Dokumentation der Beratung.

Fachliche Qualifikation und Weiterbildung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die fachliche Qualifikation. Art. 6 FIDLEG unterstreicht, dass Finanzdienstleister über das notwendige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen müssen, um Kundinnen und Kunden korrekt zu beraten und regulatorische Anforderungen sicher umzusetzen. Deshalb ist der Bezug zu Aus- und Weiterbildung besonders wichtig. In der Praxis geht es dabei nicht nur um einmal erworbenes Fachwissen, sondern auch um dessen regelmäßige Aktualisierung. Gerade für Personen in der Kundenberatung stellt sich die Frage, wie der Kompetenznachweis konkret erbracht wird und welche Form des Nachweises für die jeweilige Tätigkeit erforderlich ist. Hier zeigt sich der Unterschied zwischen der SAQ-Zertifizierung und dem Beraterregister besonders deutlich: Die SAQ-Zertifizierung gilt für Banken und beaufsichtigte Institute und basiert auf Art. 6 FIDLEG. Der Nachweis erfolgt über 24 Lernstunden und wird alle 3 Jahre erneuert. Das Beraterregister betrifft unabhängige und ausländische Berater nach Art. 28 ff. FIDLEG. Der Nachweis wird in der Regel über einen Refresher-Kurs erbracht und alle 2 Jahre erneuert.

Altmann Consultants bietet auch Online- und E-Learning Kurse zu diesem Themengebiet an.
Hier geht es zum E-Learning Kurs: „Blick in die Schweiz mit Bezug auf VSB und AIA“
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Altmann Consultants arbeitet zudem am Financial Market Bot Schweiz der bald als erste Orientierung genutzt werden kann. Wer tiefer einsteigen möchte, findet in der Übersicht zu Rechtsquellen und Gesetzen die passenden Grundlagen.
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