Compliance Liechtenstein:
Liechtenstein ist ein Kleinstaat. Die wirtschaftliche Anbindung nach aussen ist für so ein Land deshalb extrem wichtig, um anerkannt und akzeptiert zu werden. Gerade da Liechtenstein über so ein grosser Finanzplatz verfügt, ist es enorm wichtig diesen auch zu erhalten. Ein grosser Teil der Finanzwelt beschäftigt sich täglich mit Compliance-relevanten Themen. In diesem Blog-Beitrag zum Thema “Compliance Liechtenstein im internationalen Vergleich” möchten wir uns damit beschäftigen, wie Compliance im internationalen Vergleich ausschaut und welche Gemeinsamkeiten oder auch Unterschiede herausstechen werden. Konkret werden wir uns auf die Schweiz und UK fokussieren. Navigieren Sie sicher durch internationale Regelungen – Entdecken Sie die wichtigsten Compliance-Richtlinien für global tätige Unternehmen.
Compliance Liechtenstein: Wenn wir in der Geschichte Liechtensteins zurückblicken, dann war der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1995 enorm wichtig für das Land. Das EWR-Abkommen ermöglicht den Zugang zum Binnenmarkt der EU, bringt aber auch Verpflichtungen mit sich, EU-Regelungen in das nationale Recht zu übernehmen. Wichtig ist hier die Übernahme von EU-Richtlinien und -Verordnungen, etwa in den Bereichen Datenschutz, Geldwäschereibekämpfung und Finanzmarktregulierung.

Blick in die Schweiz (Compliance Schweiz vs. Compliance Liechtenstein)
Schweiz ähnelt in vielen Punkten Liechtenstein. Allerdings gibt es leichte Unterschiede wie bspw. die Einführung des BO-Registers. Dies wurde in der Schweiz noch nicht umgesetzt und ist für das Jahr 2026 in Planung. In Liechtenstein ist dies bereits seit einigen Jahren in Kraft. Das Register soll für gewisse Behörden zugänglich sein, aber nicht öffentlich zugänglich. Auch das schweizerische Aufsichtssystem differenziert sich von demjenigen Liechtensteins. Die Finanzmarktaufsicht der Schweiz (FINMA) hat weniger Befugnis als die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA). Beispielsweise darf die FMA Regulierungen vornehmen, wobei die FINMA das nur in seltenen Fällen ausübt.


Untenstehend ist der direkte Vergleich der FINMA und FMA
Aufgabe FINMA 🇨🇭 | Aufgabe FMA 🇱🇮 |
Vollzug der Finanzmarktgesetze: BankG, VVG, GWG, etc. | Integrierte und unabhängige Aufsichtsbehörde |
Bewilligung von Unternehmen und Überwachung Einhaltung von Rechtsgrundlagen | Aufsicht über Banken, Treuhänder, Versicherungen & Vorsorgeeinrichtungen, Asset Mgmt & Märkte, Geldwäschereiprävention & andere FI |
Geldwäschereibekämpfung | Schaffung von Stabilität am Finanzmarkt |
Aufsicht über SROs | Kundenschutz |
Durchsetzung, d.h. Massnahmen bei Verstössen | Missbrauchsbekämpfung |
Marktaufsicht, z.B. Marktmissbrauch ahnden | Regulierung, z.B. GW-Bekämpfung |
Regulierung in seltenen Fällen | Vertretungen in globalen Organisationen, z.B. Finanzmarktaufsichts-behörden |
In der Schweiz gibt es zudem eine SRO – Selbstregulierungsorganisation. Das schweizerische Geldwäschereigesetz sieht vor, dass sich Finanzintermediäre einer privatrechtlich organisierten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen müssen. Die SROs unterstehen der Aufsicht durch die FINMA und überwachen und setzen die gesetzlichen Bestimmungen durch. Weitere Aufgaben der SRO sind beispielsweise Kontrolle über die Einhaltung der Pflichten von FI, Schulung und Ausbildung sowie Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese SRO gibt es in Liechtenstein nicht und auch keine vergleichbare Institution mit ähnlichen Aufgaben.
In beiden Staaten gibt es Meldestellen, welche untenstehend ebenfalls verglichen werden. In der Schweiz ist es die MROs und in Liechtenstein die FIU.
Aufgabe & Funktion MROS 🇨🇭 | Aufgabe & Funktion FIU 🇱🇮 |
Bei Bundesamt für Polizei angesiedelt | Beschaffung und Analyse von Informationen wie z.B. Erkennung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung |
Relais- und Filterfunktion zwischen FI und Strafverfolgungsbehörden | Vollzugsaufgaben: Entgegennahme von Meldungen im Zusammenhang mit beschlossenen internationalen Sanktionen |
nationale Zentralstelle: Entgegennahme von Verdachtsmeldungen | Entgegennahme, Auswertung und Analyse der Verdachtsmitteilungen von FI |
Analyse von Verdachtsmeldungen | |
Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörde | |
Berichterstattung für Schulungszwecke an FI |
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Schweiz ist kein EU/EWR-Mitglied, entsprechend gilt die DSGVO nicht unmittelbar in der Schweiz. Wohl aber erfolgt eine Orientierung an der DSGVO und bis zu einem gewissen Grad sogar ein Nachvollzug. Durch das Inkrafttreten des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes am 1.9.2023 wurde der Datenschutz in der Schweiz gestärkt. Es sollte vor allem die von der EU-Kommission festgestellte Angemessenheit des schweizerischen Datenschutzniveaus gewahrt werden. Inhaltlich orientieren sich die meisten Neuerungen stark an den Vorschriften der DSGVO. Alle Betriebe und Organisationen, welche die DSGVO bereits einhalten, müssen keine weiteren Massnahmen ergreifen.
Gemäss Art. 45 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann die EU-Kommission für Drittstaaten (und internationale Organisationen) so genannte Angemessenheitsbeschlüsse erlassen, um den Transfer personenbezogener Daten aus dem EU/EWR-Raum in diese Länder zu vereinfachen bzw. demjenigen innerhalb des EU/EWR-Raums gleichzustellen. Mit solch einem Beschluss wird signalisiert, dass das Datenschutzniveau im betreffenden Land gleichwertig wie dasjenige im EU/EWR-Raum ist. Die EU-Kommission muss solche Angemessenheitsbeschlüsse allerdings regelmässig überprüfen und bestätigen. Dies hat sie nun für die Länder Andorra, Argentinien, die Färöer Inseln, Guernsey, die Isle of Man, Israel, Jersey, Kanada, Neuseeland, die Schweiz und Uruguay getan, wodurch deren Angemessenheitsbeschlüsse in Kraft bleiben und die Übermittlung personenbezogener Daten dorthin weiterhin unproblematisch erfolgen kann. Für Liechtenstein besonders relevant ist der Angemessenheitsbeschluss für die Schweiz, da ein reger Austausch personenbezogener Daten zwischen Organisationen in den beiden Ländern erfolgt, die Schweiz aus EU/EWR-Perspektive jedoch als Drittland gilt. Die Datenschutzstelle ist daher erleichtert, dass der fragliche Datentransfer in die Schweiz auch künftig ohne grössere Schwierigkeiten erfolgen kann.
Blick nach United Kingdom (Compliance United Kingdom vs. Compliance Liechtenstein)
Im Jahr 2020 ist UK offiziell aus der EU ausgestiegen. Der offizielle Vollzug des Brexits war am 01. Februar 2020. Noch einen Monat vorher, im Januar 2020, wurde in der EU die 5. Geldwäschereirichtlinie eingeführt. Das bedeutet, dass UK auch die 5. AMLD übernommen hat.
Das britische Transparenzregister (People with Significant Control Register) wurde bereits in 2016 in UK eingeführt, als eines der ersten Industrieländer (Vergleich WB-Register). In Liechtenstein wurde dies 2021 eingeführt, sprich 5 Jahre später als in der UK.

Seit 1990 ist UK Mitglied bei FATF Standard. Die Kernaufgabe der FATF ist die Etablierung internationaler Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die 1990 erstmals veröffentlichten „40 Empfehlungen“ wurden 1996 und 2003 aktualisiert. Seit der 2018 durchgeführten Bewertung der Massnahmen des Vereinigten Königreichs zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat das Land eine Reihe von Massnahmen zur Stärkung seines Rahmens ergriffen. 24 Empfehlungen erfüllt, 15 Empfehlungen weitgehend erfüllt, 1 Empfehlung teilweise erfüllt.
Liechtenstein ist kein direktes Mitglied bei FATF Standard. Es gehört über seine Mitgliedschaft beim EWR und durch Kooperation mit dem Moneyval-Komitee des Europarats zum erweiterten System, das die FATF-Standards anwendet. Der letzte Bericht zur gegenseitigen Evaluierung der Umsetzung der Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Liechtenstein wurde 2022 erstellt. Gemäss dieser Evaluation wurde Liechtenstein bei 11 der 40 FATF-Empfehlungen als konform und bei 26 als weitgehend konform eingestuft. Bei 0 Empfehlungen wurde es als sehr effektiv und bei 5 als substanziell effektiv eingestuft, was die Effektivität und die technische Einhaltung betrifft.
Liechtenstein ist in Hinblick auf Compliance gut aufgestellt. Compliance Liechtenstein erfüllt alle notwendigen Vorschriften und hat alle wichtigen Abkommen und Übereinkünfte in Bezug auf Compliance abgeschlossen und eingehalten. Liechtenstein hat als kleiner Staat einige Besonderheiten wie die hohe Berechtigungen der FMA. Die Schweiz hat das BO-Register erst in Planung, während es in Liechtenstein schon seit mehreren Jahre in Kraft ist. Andererseits war UK einer der ersten Staaten, die dies umgesetzt haben, auch noch vor Liechtenstein. Somit kann der Liechtensteiner Finanzplatz international gut mithalten.
FAQ‘s – Frequently Asked Questions (Compliance International, Compliance Liechtenstein)
Sind Banken, größere Versicherungen und andere große Finanzinstitute auch Mitglieder von SRO’s?
Nein, Banken, größere Versicherungen und andere große Finanzinstitute sind keine Mitglieder von SRO’s. Diese werden direkt von der FINMA überwacht. Kleinere Finanzintermediäre, die keine systemrelevante Bedeutung haben, sind oft Mitglieder von SROs. Diese SROs übernehmen die Überwachungs- und Prüffunktionen für ihre Mitglieder, während die FINMA die SROs selbst beaufsichtigt.
Hat UK bereits die 6. AMLD eingeführt?
Die britische Regierung hat sich entschieden, die 6. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie (6AMLD) nicht in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Die britische Regierung ist der Ansicht, dass ihre bestehenden Gesetze bereits strenger oder zumindest im Einklang mit den Anforderungen der 6AMLD sind. Deshalb hält man es nicht für notwendig, die Richtlinie offiziell zu übernehmen. Dennoch sollten britische Unternehmen, die in der EU tätig sind, sicherstellen, dass sie den Anforderungen der 6AMLD in den EU-Mitgliedstaaten, in denen sie operieren, entsprechen.
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