Internationaler Währungsfonds (IWF)
Der Internationale Währungsfonds ist eine internationale Organisation zur Förderung der Stabilität des weltweiten Währungs- und Finanzsystems. Er wurde 1944 im Rahmen der Konferenz von Bretton Woods geschaffen und zählt heute 191 Mitgliedstaaten. Zu seinen Kernaufgaben gehören die wirtschafts- und finanzpolitische Überwachung seiner Mitglieder, die Bereitstellung finanzieller Mittel bei Zahlungsbilanzproblemen sowie technische Unterstützung und Beratung.
Neben klassischen makroökonomischen Themen wie Geld-, Fiskal- und Wechselkurspolitik befasst sich der IWF auch mit der Stabilität und Integrität von Finanzsystemen. Dazu gehört insbesondere die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Nach Auffassung des IWF können Schwächen in diesem Bereich unter anderem destabilisierende Kapitalbewegungen und Bankenkrisen begünstigen, die staatliche Einnahmenerhebung beeinträchtigen, Governance-Schwächen und Reputationsrisiken verstärken sowie zum Verlust internationaler Korrespondenzbankbeziehungen beitragen.

Aufgaben des IWF
Die Tätigkeit des IWF lässt sich im Wesentlichen in drei Bereiche einteilen: wirtschaftspolitische Überwachung, Kreditvergabe und technische Unterstützung.
Im Rahmen seiner Surveillance beobachtet der IWF die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung seiner Mitgliedstaaten. Zentrales Instrument sind die sogenannten Artikel-IV-Konsultationen. Dabei führen IWF-Expertinnen und -Experten grundsätzlich regelmässig, meist jährlich, Gespräche mit den Behörden eines Mitgliedstaates, analysieren dessen wirtschaftliche Entwicklung und Finanzsystem und formulieren Empfehlungen.
Daneben führt der IWF mit dem Financial Sector Assessment Program (FSAP) vertiefte Untersuchungen von Finanzsystemen durch. Dabei werden insbesondere die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors, die Qualität von Regulierung und Aufsicht sowie die Fähigkeit zur Bewältigung von Finanzkrisen untersucht.
Gerät ein Mitgliedstaat in Zahlungsbilanz- oder Finanzierungsschwierigkeiten, kann der IWF ausserdem Kredite zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation bereitstellen. Solche Finanzierungen sind je nach Instrument regelmässig mit wirtschaftspolitischen Anforderungen beziehungsweise Reformprogrammen verbunden. Ergänzend unterstützt der IWF seine Mitglieder durch technische Hilfe und den Aufbau institutioneller Kapazitäten.
Rolle des IWF bei der Geldwäschereibekämpfung
Die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gehört nicht zu den ursprünglichen Kernaufgaben des IWF. Sie ist jedoch seit mehr als zwei Jahrzehnten zunehmend in dessen Arbeit zur Sicherung der Finanzstabilität integriert. AML/CFT-Fragen können insbesondere im Rahmen von Artikel-IV-Konsultationen, FSAP-Prüfungen, IWF-Kreditprogrammen und technischer Unterstützung berücksichtigt werden, soweit sie für die wirtschaftliche oder finanzielle Stabilität eines Landes relevant sind.
Der IWF ist dabei nicht selbst der globale Standardsetzer für Geldwäschereibekämpfung. Diese Funktion liegt insbesondere bei der Financial Action Task Force (FATF). Der IWF beteiligt sich jedoch an der internationalen AML/CFT-Architektur, arbeitet mit der FATF und den FATF-Style Regional Bodies zusammen und kann selbst Länderprüfungen anhand der FATF-Standards durchführen. Nach Angaben des IWF leitet er typischerweise ein bis zwei solche Assessments pro Jahr. Die daraus entstehenden Berichte werden anschliessend im Rahmen der FATF beziehungsweise des zuständigen Regionalgremiums behandelt und als Mutual Evaluation Reports veröffentlicht.
Abgrenzung zu FATF und MONEYVAL
Die FATF legt mit ihren 40 Empfehlungen die weltweit massgeblichen Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung fest. In sogenannten Mutual Evaluations wird geprüft, in welchem Umfang ein Staat diese Anforderungen rechtlich umgesetzt hat und wie wirksam sein System in der Praxis funktioniert.
Neben der FATF bestehen verschiedene regionale Gremien. In Europa gehört dazu MONEYVAL, das beim Europarat angesiedelt und als FATF-Style Regional Body in das globale FATF-Netzwerk eingebunden ist. MONEYVAL umfasst derzeit 35 Jurisdiktionen und führt bei den von ihm erfassten Staaten ebenfalls regelmässige Länderprüfungen durch.
Für die Schweiz und Liechtenstein besteht dabei ein wesentlicher Unterschied: Die Schweiz ist seit 1990 direktes FATF-Mitglied, während Liechtenstein seit 1999 Mitglied von MONEYVAL ist.
Schweiz
Die Schweiz gehört dem IWF seit 29. Mai 1992 an. Als bedeutender internationaler Finanzplatz und Volkswirtschaft mit eigener Währung ist sie sowohl in die wirtschaftspolitische Überwachung durch den IWF als auch in dessen Arbeiten zur Finanzstabilität eingebunden. Sie leitet zudem eine eigene Stimmrechtsgruppe im IWF, der unter anderem auch Liechtenstein angehört.
Die jüngste reguläre Artikel-IV-Konsultation zur Schweiz wurde vom IWF im August 2026 abgeschlossen und am 1. September 2026 veröffentlicht. Der IWF würdigte dabei unter anderem die Widerstandsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, verwies jedoch zugleich auf Herausforderungen im Bereich der Finanzstabilität und auf die Bedeutung der vorgesehenen Reformen des Too-Big-to-Fail-Regimes. Bereits 2025 war die Schweiz zudem Gegenstand eines umfassenden FSAP, bei dem insbesondere Regulierung, Aufsicht und Krisenmanagement des Finanzsektors untersucht wurden.
Davon zu unterscheiden ist die FATF-Länderprüfung der Schweiz. Die letzte umfassende Mutual Evaluation fand 2016 statt. Nach dem aktuellen internationalen Evaluationskalender ist für die nächste FATF-Prüfung ein Vor-Ort-Besuch voraussichtlich im Juni 2027 und die Behandlung des Länderberichts im FATF-Plenum im Februar 2028 vorgesehen.
Liechtenstein
Liechtenstein ist seit dem 21. Oktober 2024 Mitglied des IWF und wurde als dessen 191. Mitglied aufgenommen. Vorausgegangen waren Beitrittsverhandlungen sowie eine Volksabstimmung vom 22. September 2024, bei der sich 55,8 Prozent der Abstimmenden für den Beitritt aussprachen.
Mit der Mitgliedschaft erhält Liechtenstein Zugang zu den Instrumenten des IWF, wird in dessen wirtschaftspolitische Überwachung einbezogen und kann technische Unterstützung in Anspruch nehmen. Die liechtensteinische Regierung nannte im Beitrittsprozess insbesondere die Stärkung der langfristigen Finanzstabilität, die internationale Sichtbarkeit und Reputation des Finanzplatzes, eine bessere Einbindung in internationale Wirtschaftsstatistiken sowie den möglichen Zugang zu Finanzmitteln in Krisensituationen als Vorteile. Liechtenstein gehört innerhalb des IWF der von der Schweiz geführten Stimmrechtsgruppe an.
Bereits 2025 fand die erste Artikel-IV-Konsultation Liechtensteins statt. Auch in der Artikel-IV-Konsultation 2026 nahm der IWF ausdrücklich Bezug auf die Integrität des Finanzplatzes. Er betonte insbesondere die Bedeutung einer wirksamen AML/CFT-Aufsicht, einer ausreichenden Transparenz über wirtschaftlich berechtigte Personen sowie einer starken Aufsicht über den Treuhandsektor.
Unabhängig davon wird Liechtensteins eigentliches AML/CFT-System durch MONEYVAL geprüft. Liechtenstein gehört MONEYVAL seit 1999 an. Bei der fünften Länderprüfung 2021/2022 wurde das Land bei 37 der 40 FATF-Empfehlungen als «konform» oder «weitgehend konform» bewertet und aufgrund des insgesamt positiven Ergebnisses dem regulären Follow-up-Prozess unterstellt.
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