FATF (Financial Action Task Force)

Die Financial Action Task Force (FATF) ist das internationale Gremium zur Festlegung von Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche (ML), Terrorismusfinanzierung (TF) und der Finanzierung des Proliferation von Massenvernichtungswaffen (PF). Vereinfacht gesagt schafft die FATF den internationalen Rahmen, den Länder nutzen, um ihre Finanzsysteme vor Kriminalität und unrechtmäßigen Finanzrisiken zu schützen.

Die FATF wurde 1989 von den G7 in Paris gegründet, ursprünglich als Reaktion auf die wachsende internationale Bedrohung durch Geldwäsche. Ihr ursprüngliches Mandat konzentrierte sich darauf, Methoden der Geldwäsche zu verstehen und Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu entwickeln. Im Jahr 2001, nach den Anschlägen vom 11. September, erweiterte die FATF ihr Mandat um die Terrorismusfinanzierung. Im Jahr 2012 wurden die FATF-Standards weiter integriert, um der Finanzierung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen entgegenzuwirken. Seit 2019 arbeitet die FATF unter einem unbefristeten Mandat, was die dauerhafte Natur dieser Bedrohungen widerspiegelt.

Es ist wichtig, die FATF von der OECD zu unterscheiden. Die FATF und die OECD sind zwei separate Organisationen, obwohl das FATF-Sekretariat administrativ bei der OECD in Paris angesiedelt ist. Die FATF ist ein zwischenstaatliches Gremium, dessen Mitglieder sich verpflichten, die FATF-Standards umzusetzen und an gegenseitigen Evaluierungen sowie Follow-up-Prozessen teilzunehmen. Der FATF gehören derzeit 40 Mitglieder an: 38 Jurisdiktionen und zwei regionale Organisationen, die Europäische Kommission und der Golf-Kooperationsrat. Ihr Einfluss reicht weit über ihre formelle Mitgliedschaft hinaus, da sich mehr als 200 Länder und Jurisdiktionen zur Umsetzung der FATF-Standards verpflichtet haben.

Im Zentrum des FATF-Rahmenwerks stehen die 40 Empfehlungen. Sie wurden erstmals im April 1990, weniger als ein Jahr nach der Gründung der FATF, als umfassender Plan zur Bekämpfung von Geldwäsche veröffentlicht. Die Standards wurden seitdem überarbeitet, um Veränderungen bei der Finanzkriminalität, Technologie, den internationalen Finanzen sowie der Regulierungspraxis widerzuspiegeln.

Die offiziellen FATF-Empfehlungen sind hier verfügbar:

FATF-Empfehlungen – offizielle FATF-Seite

Die aktuellen FATF-Empfehlungen entsprechen dem Stand von Juni 2026. Sie sollten zusammen mit ihren Auslegung Notizen (Interpretive Notes) und den anwendbaren Glossar Definitionen gelesen werden, die Teil der FATF-Standards sind.

Hier sind exemplarisch vier zentrale Empfehlungen der FATF:

  1. Risiko-basierter Ansatz (Empfehlung 1): Die FATF empfiehlt, dass Länder und Finanzinstitutionen einen risikobasierten Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwenden. Das bedeutet, dass Ressourcen und Maßnahmen proportional zu den identifizierten Risiken eingesetzt werden sollten. Höhere Risiken erfordern stärkere Maßnahmen, während niedrigere Risiken weniger strenge Maßnahmen rechtfertigen.
  1. Kunden-Due-Diligence (Empfehlung 10): Diese Empfehlung fordert, dass Finanzinstitutionen Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden anwenden. Dazu gehören die Identifizierung und Verifizierung der Identität des Kunden, die Überwachung von Transaktionen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten. Besonders wichtig ist dies bei komplexen oder undurchsichtigen Strukturen wie Trusts oder Briefkastenfirmen.
  2. Internationale Zusammenarbeit (Empfehlung 36-40): Die FATF betont die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dazu gehören der Austausch von Informationen zwischen Staaten, die gegenseitige rechtliche Unterstützung und die Durchführung gemeinsamer Untersuchungen.
  3.  Travel Rule – Recommendation 16

Die Travel Rule ist insbesondere mit Recommendation 16 verbunden und soll sicherstellen, dass bei bestimmten elektronischen Transfers relevante Informationen zum Originator und Beneficiary mit der Transaktion übermittelt werden.

Für Virtual Assets und Virtual Asset Service Providers (VASPs) wurde dieser Ansatz über Recommendation 15 und deren Interpretive Note auf entsprechende Transfers von Virtual Assets ausgeweitet.

Die Travel Rule ist damit ein gutes Beispiel dafür, wie ein FATF-Standard in konkrete regulatorische Anforderungen für die Finanz- und Kryptoindustrie umgesetzt wird.

Mehr dazu in unserem separaten Beitrag zur Travel Rule.

ATF in der Praxis: Schweiz und Liechtenstein

Die unterschiedliche Einbindung von Schweiz und Liechtenstein zeigt, wie die FATF-Standards international umgesetzt und bewertet werden.

🇨🇭 Schweiz: Die Schweiz ist direktes FATF-Mitglied und wird im Rahmen des FATF-Mutual-Evaluation-Prozesses bewertet. Die letzte umfassende FATF-Bewertung erfolgte 2016; im Follow-up von 2023 wurden unter anderem Verbesserungen bei mehreren FATF-Empfehlungen festgestellt.

🇱🇮 Liechtenstein: Liechtenstein ist kein direktes FATF-Mitglied. Das Land wird über MONEYVAL, den FATF-Style Regional Body des Europarats, bewertet. Dabei werden ebenfalls die FATF Recommendations sowie deren praktische Wirksamkeit zugrunde gelegt.

Mehr dazu in unserem separaten Beitrag zu MONEYVAL.

Damit wird ein wichtiger Unterschied deutlich:

Schweiz → direktes FATF-Mitglied → FATF-Bewertung
 Liechtenstein → MONEYVAL-Mitglied → MONEYVAL-Bewertung auf Basis der FATF-Standards

Beide Länder bewegen sich damit innerhalb desselben internationalen FATF-Standardsystems, auch wenn der Bewertungsweg unterschiedlich ist.

Die FATF erlässt keine nationalen Gesetze. Ihre Standards werden von den einzelnen Staaten in nationale Gesetze, Regulierung und Aufsichtsmaßnahmen umgesetzt.

Vereinfacht:

FATF Standards → NRA → nationale Gesetze und Regulierung → Umsetzung durch verpflichtete Unternehmen → Aufsicht und internationale Bewertung

Damit bildet die FATF das übergeordnete Thema für die folgenden Beiträge zu NRA, MONEYVAL und Travel Rule.

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