
Online-Workshop (via Zoom) “Compliance Framework unter AIA & FATCA: Vorlagen und Hilfestellungen für die Praxis (Fokus Treuhandwesen)” / Datum: 12. Dezember 2025 / Zeit: 8.30 – 11.00 Uhr (ca. 150 Min.) / Kurskosten: CHF 450 / Referent & Kursleiter: Roland Altmann
Im Rahmen dieses 150-minütigen Online-Workshops (per Zoom) befassen wir uns mit den in Liechtenstein per 1.1.2025 eingeführten Vorgaben im AIA- sowie FATCA-Gesetz, ein sog. “Compliance-Framework” im Sinne einer internen Organisation resp. organisatorischer Massnahmen zur Einhaltung der Pflichten unter diesen beiden Regimes (AIA & FATCA) sicherzustellen.

Im Rahmen unseres Kurses gehen wir auf die diesbezüglichen Vorgaben ein und geben Inputs, wie diese risikobasiert ausgestaltet werden können, wobei wir den Fokus auf die Klassifikationsmechanismen sowie jährliche Kurz-Checks hinsichtlich allfälliger Änderungen der Klassifikation setzen. Beim Workshop werden zudem Vorlagen und Hilfestellungen zur Verfügung gestellt und aufgezeigt, wie diese eingesetzt werden können.

Der Workshop ist wie folgt aufgebaut:
- Vorgaben bezüglich Compliance-Framework unter AIA-G sowie FATCA-G und Gesetzesmaterialien
- Vorstellung unseres aktualisierten Compliance-Cockpit 2026 & Einsatz im Kontext AIA & FATCA
- Fallbeispiele, Inputs & Hilfsmittel im Kontext Compliance-Framework unter AIA & FATCA
Das liechtensteinische AIA-Gesetz sowie das FATCA-Gesetz sehen seit dem 1.1.2025 ein sogenanntes “Compliance-Framework” vor, konkret Vorgaben bzgl. der Internen Organisation (nach Art. 11b) AIA-G und analog Art. 7bis FATCA-G), welche wie folgt lauten:
- Liechtensteinische Finanzinstitute, einschliesslich Dienstleister für Rechtsträger und Fonds-
Verwaltungsgesellschaften, müssen die für die Umsetzung (Anm.: der AIA- resp. FATCA-Gesetzgebung) die
notwendigen organisatorischen Massnahmen treffen. - Die interne Organisation muss den Umständen und den individuellen Risiken entsprechend je nach Art und
Grösse des liechtensteinischen Finanzinstituts, des Dienstleisters für Rechtsträgern resp. respektive der Fonds-
Verwaltungsgesellschaft ausgestaltet sein.

Finanzintermediäre in Liechtenstein (wie Banken, Versicherungen, Treuhandgesellschaften usw.) müssen demnach angemessene, risikobasierte organisatorische Massnahmen einführen/aufweisen, um die Einhaltung der AIA-, & FATCA- Vorschriften zu gewährleisten.
Dazu gehört die Etablierung resp. Sicherstellung von internen Arbeitsanweisungen, Leitlinien und Checklisten sowie hinreichende Arbeitsprozesse und (ggf.) der Einsatz von geeigneten IT-Systemen.
Im Vorfeld dieses Online-Workshops (per Zoom) werden die Unterlagen elektronisch zugesandt und es wird jeweils im Nachgang des Kurses eine Teilnahmebestätigung zugestellt.
Adressaten dieses Online-Kurses sind Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen sowie weitere Finanzplatzteilnehmer.
Dieser Kurs ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm Art. 32 SPV, die ausgestellte Teilnahmebestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV