
Online-Kurs (via Zoom) “Compliance-Cockpit 2026 – zentrale Compliance-Aspekte und Fristen im Überblick” / Datum: 10. Dezember 2025 / Zeit: 8:30 – 10:30 Uhr (120 Minuten)/ Kurskosten: CHF 200 / Referent: Roland Altmann
Dieser 120-minütige Online-Kurs (per Zoom) gibt in kondensierter Form einen Überblick hinsichtlich zentraler aktueller Compliance-Themen auf dem liechtensteinischen Finanzplatz, wobei der Schwerpunkt auf den Treuhandsektor gesetzt wird.
Neben generellen To Do’s und Fristen wird auf Neuerungen und Aspekte der praktischen Implementierung von Vorgaben eingegangen. Grundlage bildet hierbei unser “Compliance-Cockpit 2026“.
Im Vorfeld werden die Kursunterlagen elektronisch zugesandt und es wird jeweils im Nachgang eine Teilnahmebestätigung zugestellt.
Adressaten sind Treuhänder und Mitarbeitende von Treuunternehmen, sowie weitere Finanzplatzteilnehmer.
Anlässlich des Kurses werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Vorstellung unseres aktualisierten Compliance-Cockpits 2026, Streifzug FL-Regulierungslandschaft 2026
- Inputs zu jährlichen Compliance-Berichten
- Zusammenspiel” Pflichten unter SPG, ISG, ausländische Sanktionen (OFAC etc.), Aufsichtsregime: bspw. mit Bezug auf Risikomanagement, IKS, Business Risk Assessment (BRA), Screenings etc
- Schwerpunkte der Aufsichtsprüfung über Treuhänder / Treuhandgesellschaften 2026, ausserordentliche Prüfungsanforderungen Aufsichtsprüfung 2026 hinsichtlich Implementierung “Compliance-Rahmenwerk” mit Bezug auf ausländische Sanktionen (OFAC etc.)
- Praktische Inputs jährliche Evaluationen Risikomanagement, IKS, Datenschutz etc.
- Praktische Inputs jährliche Berichte & Dokumentationsanforderungen im SPG-, ISG – Kontext sowie mit Bezug auf ausländische Sanktionen (Berichte Sorgfaltspflichtbeauftragter & Untersuchungsbeauftragter, Sanktionsbeauftragter, OFAC-Untersuchungsbeauftragter)
- AIA & FATCA: Zu beachtende Aspekte aufgrund der Gesetzesanpassungen ab 1.1.2025: Compliance-Framework etc.
Dieser Kurs ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm Art. 32 SPV, die ausgestellte Teilnahmebestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.