Die Schweiz ist der wichtigste Handelspartner Liechtensteins. Durch das Zollabkommen und die Währungsunion sind die beiden Länder seit den Jahren 1923 und 1924 wirtschaftlich eng miteinander verbunden. Auch im Finanzsektor bestehen zahlreiche Berührungspunkte – beispielsweise aufgrund der gemeinsamen Währung, des gemeinsamen Mehrwertsteuerraums und der historisch eng verflochtenen Finanzplätze.
Für Unternehmen und Fachpersonen in Liechtenstein lohnt es sich deshalb, die Compliance-Landschaft der Schweiz und die zentralen regulatorischen Vorgaben zu kennen. Gleichzeitig bestehen wichtige Unterschiede: Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und übernimmt daher zahlreiche Vorgaben der Europäischen Union. Die Schweiz verfügt hingegen über ein eigenständiges Finanzmarkt- und Aufsichtssystem.
Wie ist die Finanzmarktaufsicht in der Schweiz organisiert?
Das Schweizer Aufsichtssystem besteht im Wesentlichen aus verschiedenen staatlichen und privaten Institutionen. Zu den wichtigsten Akteuren gehören:
- die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
- die Selbstregulierungsorganisationen, kurz SRO
- die Meldestelle für Geldwäscherei MROS
Diese Institutionen übernehmen unterschiedliche Aufgaben, wirken bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung jedoch eng zusammen.
Die Aufgaben der FINMA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ist die zentrale Aufsichtsbehörde für den Schweizer Finanzmarkt. Sie überwacht unter anderem Banken, Versicherungen, Wertpapierhäuser, Fondsleitungen und weitere bewilligungspflichtige Finanzinstitute.
Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören:
- der Vollzug der Schweizer Finanzmarktgesetze
- die Erteilung von Bewilligungen
- die Überwachung beaufsichtigter Unternehmen
- die Kontrolle der Einhaltung regulatorischer Anforderungen
- die Durchsetzung von Massnahmen bei Verstössen
- die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei
- die Überwachung des Marktverhaltens und möglicher Marktmissbräuche
- die Konkretisierung regulatorischer Vorgaben durch Verordnungen, Rundschreiben und Aufsichtsmitteilungen
Die FINMA erlässt grundsätzlich keine parlamentarischen Gesetze. Sie sorgt jedoch dafür, dass die vom Bund beschlossenen Gesetze und Verordnungen im beaufsichtigten Finanzmarkt eingehalten werden.
Welche Funktion haben Selbstregulierungsorganisationen?
Selbstregulierungsorganisationen, sogenannte SRO, spielen insbesondere im Bereich der Geldwäschereibekämpfung eine wichtige Rolle. Bestimmte Finanzintermediäre können sich einer anerkannten SRO anschliessen und werden anschliessend durch diese überwacht.
Zu den Aufgaben einer SRO gehören insbesondere:
- die Überwachung der angeschlossenen Finanzintermediäre
- die Kontrolle der gesetzlichen und reglementarischen Pflichten
- die Durchführung von Prüfungen
- die Durchsetzung von Massnahmen bei festgestellten Mängeln
- die Schulung und Weiterbildung der angeschlossenen Personen und Unternehmen
- die Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Bekannte Schweizer Selbstregulierungsorganisationen sind beispielsweise der VQF, PolyReg oder der Schweizerische Verband der Investmentgesellschaften SVIG.
Die MROS als nationale Meldestelle
Die Meldestelle für Geldwäscherei MROS ist die nationale Zentralstelle für Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und weiteren relevanten Finanzdelikten.
Sie übernimmt eine Relais- und Filterfunktion zwischen Finanzintermediären und Strafverfolgungsbehörden. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
- die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen
- die Analyse der gemeldeten Sachverhalte
- den Abgleich und die Aufbereitung relevanter Informationen
- die Weiterleitung begründeter Verdachtsfälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden
- die Veröffentlichung von Berichten und Erkenntnissen für Präventions- und Schulungszwecke
Für Finanzintermediäre ist es deshalb entscheidend, interne Prozesse zu schaffen, mit denen ungewöhnliche oder verdächtige Geschäftsbeziehungen frühzeitig erkannt und korrekt beurteilt werden können.
Zentrale Gesetze für die Compliance in der Schweiz
Die Schweizer Finanzmarktregulierung basiert auf verschiedenen Gesetzen, die je nach Geschäftsmodell und Tätigkeit unterschiedlich relevant sind. Zu den zentralen Rechtsgrundlagen gehören:
- das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG
- das Finanzinstitutsgesetz FINIG
- das Geldwäschereigesetz GwG
- das Bankengesetz BankG
- das Kollektivanlagengesetz KAG
- das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG
Unternehmen sollten daher nicht nur ein einzelnes Gesetz betrachten, sondern zunächst klären, welche regulatorischen Grundlagen aufgrund ihrer Dienstleistungen, Produkte, Kunden und Vertriebswege anwendbar sein können.
FIDLEG als zentraler Regulierungsbaustein
Das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG ist eines der wichtigsten Regelwerke des Schweizer Finanzmarktrechts. Es bildet gemeinsam mit FINIG, GwG, BankG, KAG und VAG einen wesentlichen Teil der regulatorischen Grundlage für den Schweizer Finanzdienstleistungsbereich.
Im Zentrum des FIDLEG stehen die Verhaltenspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Ziel ist es insbesondere, die Transparenz zu erhöhen und Kundinnen und Kunden vor ungeeigneten oder unzureichend erklärten Finanzdienstleistungen zu schützen.
Zu den wesentlichen Themenbereichen gehören:
- Informationspflichten
- Angemessenheits- und Eignungsprüfungen
- Dokumentations- und Rechenschaftspflichten
- Transparenz bei Kosten und Risiken
- der Umgang mit Interessenkonflikten
- organisatorische Anforderungen
- Anforderungen an die fachlichen Kenntnisse von Kundenberaterinnen und Kundenberatern
Welche Unternehmen sind vom FIDLEG betroffen?
Das FIDLEG betrifft nicht nur klassische Banken. Je nach konkreter Tätigkeit können auch weitere Marktteilnehmer in den Anwendungsbereich fallen, beispielsweise:
- Vermögensverwalter
- Wertpapierhäuser
- Trustees
- Anlageberater
- Kundenberaterinnen und Kundenberater
- Produktanbieter
- ausländische Finanzdienstleister
- Anbieter digitaler Finanzdienstleistungen
Auch moderne Vertriebsformen wie Online-Vermögensverwaltung, digitale Beratungsplattformen oder Robo-Advisory-Modelle können regulatorisch relevant sein. Entscheidend ist nicht allein, über welchen Kanal eine Dienstleistung angeboten wird, sondern welche konkrete Finanzdienstleistung gegenüber welchen Kundengruppen erbracht wird.
Fachliche Qualifikation und Weiterbildung
Ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Compliance-Organisation ist die fachliche Qualifikation der beteiligten Personen. Art. 6 FIDLEG verlangt, dass Finanzdienstleister sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben korrekt auszuführen.
Dabei reicht es in der Praxis nicht aus, Fachwissen einmalig zu erwerben. Regulatorische Vorgaben, Marktstandards und interne Prozesse verändern sich laufend. Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass das Wissen der Mitarbeitenden regelmässig aktualisiert und nachvollziehbar dokumentiert wird.
Besonders relevant ist dies für Personen mit direktem Kundenkontakt. Abhängig vom Arbeitgeber, der konkreten Tätigkeit und den anwendbaren Vorschriften können unterschiedliche Nachweise, Zertifizierungen oder Registereinträge erforderlich sein.
SAQ-Zertifizierung und Beraterregister
Im Zusammenhang mit Kundenberaterinnen und Kundenberatern werden häufig die SAQ-Zertifizierung und das Beraterregister genannt. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Instrumente mit unterschiedlichen Zielsetzungen.
Die SAQ-Zertifizierung ist ein in der Schweizer Finanzbranche verbreiteter Kompetenznachweis. Sie wird insbesondere von Banken und Finanzinstituten eingesetzt, um Fachwissen und praktische Kompetenzen von Kundenberaterinnen und Kundenberatern nachzuweisen und regelmässig zu aktualisieren.
Das Beraterregister gemäss Art. 28 ff. FIDLEG betrifft insbesondere Kundenberaterinnen und Kundenberater, die für nicht prudenziell beaufsichtigte Schweizer Finanzdienstleister oder bestimmte ausländische Finanzdienstleister tätig sind. Ob eine Eintragungspflicht besteht, muss anhand des jeweiligen Geschäftsmodells und der konkreten Tätigkeit beurteilt werden.
Für Unternehmen ist es daher wichtig, Zertifizierung, Weiterbildungsnachweis und Registerpflicht nicht gleichzusetzen, sondern die jeweils geltenden Anforderungen differenziert zu betrachten.
Compliance Schweiz und Liechtenstein: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Die enge wirtschaftliche Verbindung zwischen der Schweiz und Liechtenstein führt dazu, dass viele Marktteilnehmer in beiden Ländern tätig sind oder grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen unterhalten.
Trotz zahlreicher Gemeinsamkeiten sollten die regulatorischen Systeme jedoch nicht miteinander gleichgesetzt werden. Während die Schweizer Finanzmarktregulierung auf nationalen Gesetzen und dem Schweizer Aufsichtssystem basiert, ist Liechtenstein als EWR-Mitglied stark in das europäische Regulierungssystem eingebunden.
Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen stellen sich deshalb unter anderem folgende Fragen:
- In welchem Land wird die Dienstleistung erbracht?
- Wo befindet sich die Kundin oder der Kunde?
- Welche Bewilligung oder Registrierung ist erforderlich?
- Welche Informations- und Dokumentationspflichten gelten?
- Welche Vorgaben bestehen für die Geldwäschereibekämpfung?
- Welche Anforderungen gelten für Kundenberaterinnen und Kundenberater?
- Müssen schweizerische, liechtensteinische oder europäische Vorgaben berücksichtigt werden?
Eine frühzeitige Einordnung dieser Fragen hilft dabei, regulatorische Risiken zu erkennen und interne Abläufe passend auszugestalten.
Weiterbildung zur Schweizer Finanzmarktregulierung
Altmann Consultants bietet Online- und E-Learning-Kurse zu Themen rund um die Schweizer Finanzmarktregulierung, Compliance und Geldwäschereibekämpfung an.
Im E-Learning-Kurs «Blick in die Schweiz mit Bezug auf VSB und AIA» erhalten Teilnehmende einen Überblick über ausgewählte Schweizer Anforderungen und deren Bedeutung für die Praxis.
Der Online-Kurs «Streifzug durch zentrale Regulierungen im Schweizer Finanzmarkt – FIDLEG, FINIG, GwG, AIA etc.» am 9. November 2026 vertieft die wichtigsten Zusammenhänge und ordnet FIDLEG in das Gesamtbild der Schweizer Finanzmarktregulierung ein.
Financial Market Bot Schweiz
Altmann Consultants arbeitet zudem am Financial Market Bot Schweiz. Der digitale Bot soll künftig dabei unterstützen, sich einen ersten Überblick über ausgewählte Themen der Schweizer Finanzmarktregulierung zu verschaffen und relevante Begriffe, Gesetze und Zusammenhänge besser einzuordnen.
Wer sich vertieft mit einzelnen Vorschriften beschäftigen möchte, findet in der Übersicht zu den Schweizer Rechtsquellen und Gesetzen die entsprechenden Grundlagen.
Fazit: Compliance in der Schweiz erfordert einen Gesamtüberblick
Die Schweizer Finanzmarktregulierung besteht aus einem Zusammenspiel verschiedener Gesetze, Aufsichtsbehörden, Selbstregulierungsorganisationen und Meldepflichten. FIDLEG ist dabei ein wichtiger Bestandteil, darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden.
Für Finanzdienstleister und grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist es entscheidend, das eigene Geschäftsmodell regelmässig zu überprüfen, Zuständigkeiten klar zu definieren und das Wissen der Mitarbeitenden aktuell zu halten. Schulungen und Weiterbildungen tragen dazu bei, regulatorische Entwicklungen besser einzuordnen und die Compliance-Organisation angemessen weiterzuentwickeln.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und einer ersten fachlichen Orientierung. Er ersetzt keine rechtliche oder aufsichtsrechtliche Beratung im Einzelfall.