O wie OFAC (Office of Foreign Assets Control)
Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) ist die Kontrollbehörde des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten. OFAC recherchiert im Auftrag des Finanzministeriums Ziele für mögliche Sanktionen und setzt sie um. Das Office of Foreign Assets Control verwaltet und vollstreckt Wirtschaftssanktionsprogramme, die sich in erster Linie gegen Länder und Personengruppen wie Terroristen und Drogenhändler richten. Die Sanktionen können entweder umfassend oder selektiv sein und nutzen die Sperrung von Vermögenswerten und Handelsbeschränkungen, um außenpolitische und nationale Sicherheitsziele zu erreichen.
Bei den sog. OFAC-Sanktionen handelt es sich um Sanktionen der USA gegen Staaten, Organisationen und Individuen.
Das Office of Foreign Asset Control («OFAC», 1950 gegründet) ist Teil des U.S. Treasury und für die Administration und Durchsetzung der Sanktionsbestimmungen zuständig. Mithilfe der OFAC-Sanktionslisten sollen die nationale Sicherheit, die Ziele der aussenpolitischen Aktivitäten sowie der internationale Handel im In- und Ausland und der Schutz vor terroristischen Aktionen sowie Unterbindung von Waffen- und Drogenhandel erreicht werden. Dabei ist der Ermessensspielraum dieser US-Behörde äusserst gross. Generell können sich die OFAC-Sanktionen gegen alles richten, was eine Bedrohung für die nationale Sicherheit, Außenpolitik oder Wirtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika darstellen könnte.
Die amerikanische Regierung hat über die OFAC-Sanktionen auf der Basis von aussen- und sicherheitspolitischer Motiven zahlreiche unilaterale Vorschriften (sog. Executive Orders; EO) erlassen, welche den Handel mit bestimmten Ländern und Personen ganz oder teilweise einschränken.
Beispiele für Sanktionsprogramme richten sich bspw. gegen Länder (wie Cuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Venezuela), Territorien (Krim, Donetsk People’s Rublic) oder Aktivitäten (Terrorismus, Massenvernichtungswaffen, Drogenverkehr, Verletzung von Menschenrechten etc.).
Jedes Sanktionsprogramm berechtigt OFAC, u.a. Individuen, Organisationen, Staaten und auch spezifische Vermögenswerte auf eine sog. SDN List zu setzen («Specifically Designated Nationals and Blocked Persons»).
OFAC-Sanktionen als ausländische Sanktionen sind zwar in Liechtenstein nicht direkt anwendbar. Die Nichteinhaltung ausländischer Sanktionen birgt aber schwerwiegende Reputationsrisiken sowie operationelle und rechtliche Risiken. Dazu gehört insbesondere das Risiko,
dass ein bspw. ein Finanzintermediär selbst sanktioniert wird, wodurch sein Zugang zum Zahlungsverkehr existenziell
eingeschränkt oder verhindert wird und in weiterer Folge der wirtschaftliche Fortbestand bedroht wird. Die Materialisierung derartiger Risiken ist auch für die Reputation des Finanzmarkts und des Landes Liechtensteins stein enorm schädlich.
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat am 3. September 2024 die «Mitteilung 2024/2 – Risikomanagement betreffend ausländisches Sanktionsrechtanktionen-und-risikomanagement» (OFAC etc.) erlassen.
Diese beinhaltet die Vorgabe, u.a. das Governance-System, Risikomanagement, Internes Kontrollsystem (IKS), Risiko-Appetit spezifisch auf ausländische Sanktionen auszurichten, diese Risiken systematisch zu erfassen, zu begrenzen (Abbruch von Geschäftsbeziehungen etc.) und laufend zu überwachen. .
WICHTIG: bereits vor dieser FMA-Mitteilung 2024/2 war der Aspekt von Sanktionen im Rahmen des Risiko-Managements zu berücksichtigen und auch Teil der risikobasierten Überwachung von Geschäftsbeziehungen gem. SPG und ISG (bspw. Screenings etc.).
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