N wie NRA (National Risk Assessment)
Die FATF erwartet, dass alle 4 bis 6 Jahre ein NRA durchgeführt wird.
Das NRA ist eine nationale Risikoanalyse, welche in regelmässigen Abständen auch in Liechtenstein durchgeführt wird, das letzte NRA erfolgte in Liechtenstein im 2018. Die für die nationale Risikoanalyse zuständigen Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft, die Aufsichtsbehörden, die Stabsstelle FIU, die Landespolizei, die Steuerverwaltung, das Amt für Justiz und andere im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, organisierten Kriminalität und Terrorismusfinanzierung tätige Behörden. Ebenfalls involviert sind Berufsverbände.
Ziel des NRA ist die Identifizierung der sog. Inhärenten Risiken (Gefährdungen (Threats) und Verwundbarkeiten (Vulnerabilities); Mitigierungen (Mitigierungsmassnahmen im öffentlichen Sektor und privaten Sektor) Rechtsgrundlage in Liechtenstein bildet der Art. 29a SPG Nationale Risikoanalyse (siehe Link)
Der Zeitplan für das dritte Länderassessment (NRA III) ist wie folgt:
- Start im 2024
- Abschluss Konsultationsphase im Herbst 2024 (geplante Finalisierung Ende 2024, Veröffentlichung des Bericht NRA III geplant Q1 2025)
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