ISG (Internationales Sanktionsgesetz)

In Liechtenstein bildet das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) die rechtliche Grundlage für die innerstaatliche Umsetzung von Sanktionen der UN, EU und der Schweiz.

Beim ISG geht es darum, dass keine Zahlungen an eine sanktionierte Person oder Organisation erfolgen resp. von diesen entgegengenommen werden.

Zu den zentralen Pflichten des ISG (Art. 2c) zählen das sog. “Screening” sowie die Sicherstellung organisatorischer Massnahmen.

Weitere Informationen zum ISG finden Sie in einem E-Learning Kurs von Altmann Consultants: „Pflichten unter dem ISG – Aspekte des Screeing-Prozesses und zu beachtende organisatorische Massnahmen

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