Digital Service Act (DSA)

Beim Digital Service Act handelt es sich um eine EU-Verordnung (2022/2065), die darauf abzielt, «eine sicherere, vertrauenswürdigere und verantwortungsbewusstere Online-Umgebung im EWR zu schaffen».

Digitale Dienste und Online-Plattformen wie bspw. Google, Amazon,  Facebook etc. bieten als fester Bestandteil der globalen Wirtschaft und einer jeden Gesellschaft zahlreiche Nutzeneffekt, bringen aber auch erhebliche Herausforderungen mit sich, wie bspw. unzulässige Werbung, unsichere oder gefälschte Produkte, Falschinformationen, Hassrede und Aufrufe zur Gewalt.

Der DSA trat in der EU am 16. November 2022 in Kraft und gilt im Wesentlichen seit dem 17. Februar 2024. Während der DSA in der EU bereits zur Gänze in Kraft ist, befindet er sich in Liechtenstein sowie mit den anderen EWR-EFTA-Staaten – Norwegen und Island – derzeit im Prozess der Übernahme der Verordnung in den EWR-Rechtsbestand.

Aufgrund des «Marktortprinzips» müssen liechtensteinische Unternehmen, welche ihre Online-Dienstleistungen auf die EU ausrichten, den DSA bereits jetzt befolgen. Die Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung (SFID) der Liechtensteinischen Regierung unterstützt betroffene Unternehmen aktiv und bietet Hilfe bei Fragen zur Umsetzung der neuen Regelungen an.

Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro sind grundsätzlich von den Pflichten des DSA ausgenommen, was eine erleichterte Etablierung im digitalen Umfeld ermöglicht.

Der Digital Service Act verfolgt folgende Ziele:

  • Schaffung eines sicheren digitalen Raums mit Schutz der Grundrechte
  • Verbesserung der Rechenschaftspflicht digitaler Vermittler, insbesondere großer Plattformen
  • Transparenz bei algorithmischen Entscheidungsprozessen und Werbeanzeigen
  • Stärkung des Verbraucherschutzes und Bekämpfung illegaler Inhalte
  • Abbau regulatorischer Fragmentierung und Schaffung eines harmonisierten Binnenmarkts für digitale Dienste

Mit der Verordnung wurden neue Haftungsregeln und spezielle Sorgfaltspflichten für Online-Vermittlungsdienste eingeführt, welche insbesondere Social-Media-Plattformen, Online-Suchmaschinen, Webshops, Hostingdienste und Vermittlungsdienste von Caching-Leistungen einhalten müssen. Diese Anbieter werden in die Pflicht genommen, um die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet zu adressieren, wobei die konkreten Anforderungen und Verpflichtungen nach Art und Grösse des Online-Vermittlungsdienstes variieren.

Zu den Kernmassnahmen des DSA zählen:

  • Neue Aufsichtsstruktur, um eine wirksame Aufsicht sicherzustellen. Sehr grosse Player werden direkt von der EU-Kommission beaufsichtigt, während kleinere Marktteilnehmer unter die Aufsicht von nationalen Koordinatoren digitaler Dienste gestellt werden.
  • Spezielle Vorschriften für sehr grosse Plattformen zur Verhinderung der Verbreitung von sog. Desinformation.
  • Verstärkte Transparenz von Online-Werbung und Algorithmen.
  • Einführung eines Mechanismus für Nutzer, um illegale Inhalte zu melden und Entscheidungen der Plattform anzufechten.

Je nach Risikoklasse gelten weitere Bestimmungen:

  • Alle Vermittlungsdienste:
    • Transparente AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
    • Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte (Art. 16)
    • Begründungspflicht bei Sperrungen
  • Hosting Anbieter:
    • Meldemechanismen für Inhalte
    • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Online-Plattformen:
    • Verpflichtung zu Beschwerdemechanismen
    • Transparenz über Empfehlungsalgorithmen
    • Verbot gezielter Werbung an Minderjährige
  • Besonders Grosse Plattformen «Very Large Online Platforms VLOPS»
    • Systemisches Risikomanagement (z.  Hassrede, Desinformation)
    • Externe Audits
    • Zugang für Forscher
    • Verzeichnis der Werbung (Art. 39)
  • Illegale Inhalte und Inhalte Dritter (Art. 16-20)
    • Plattformen haften nicht automatisch für illegale Inhalte, solange sie schnell nach Hinweis handeln
    • Notice-and-action-Mechanismus verpflichtend
  • Verbraucherschutz und Transparenz
    • Klare Kennzeichnung kommerzieller Inhalte wie Werbung
    • Verpflichtung zur Offenlegung von Empfehlungssystemen
    • Erklärungspflicht bei algorithmischer Moderation von Inhalten

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