Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) und Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) sind die zentralen staatlichen Finanzmarktaufsichtsbehörden Liechtensteins beziehungsweise der Schweiz. Beide überwachen wesentliche Teile des jeweiligen Finanzmarktes, erteilen Bewilligungen, kontrollieren die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften und können bei Verstössen aufsichtsrechtliche Massnahmen ergreifen. Ihre Aufsichtssysteme unterscheiden sich jedoch insbesondere bei der Organisation der laufenden Aufsicht und der Geldwäschereiprävention.

FMA Liechtenstein

Die FMA Liechtenstein wurde 2005 als integrierte Finanzmarktaufsicht gegründet. Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr gesetzlicher Auftrag umfasst insbesondere die Gewährleistung der Stabilität des liechtensteinischen Finanzmarktes, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards.

Die Aufsicht der FMA erstreckt sich auf unterschiedliche Bereiche des Finanzmarktes. Dazu gehören unter anderem Banken und weitere Zahlungs- und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und Vorsorgeeinrichtungen, Vermögensverwaltung und Fonds sowie Treuhänder und weitere Finanzintermediäre. Die FMA ist zugleich zuständige Behörde für zahlreiche finanzmarktrechtliche Bewilligungen und Zulassungen.

Eine besondere Rolle kommt der FMA bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu. Der Bereich «Geldwäschereiprävention und Andere Finanzintermediäre» ist für die Geldwäschereiaufsicht in sämtlichen Finanzsektoren zuständig und beaufsichtigt unter anderem Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und weitere Finanzintermediäre. Massgebliche nationale Grundlagen sind insbesondere das Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) und die Sorgfaltspflichtverordnung (SPV).

Die FMA führt entsprechende Sorgfaltspflichtkontrollen selbst durch oder lässt sie durch beauftragte beziehungsweise spezialgesetzliche Revisionsstellen durchführen. Die aufsichtsrechtliche Verantwortung verbleibt dabei bei der FMA. Bei Verstössen kann sie Massnahmen und Sanktionen verhängen.

 

FINMA Schweiz

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA nahm ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf. In ihr wurden die frühere Eidgenössische Bankenkommission, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt. Die FINMA ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und institutionell unabhängig.

Ihr gesetzlicher Auftrag besteht insbesondere darin, Gläubiger, Anleger und Versicherte sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu schützen. Sie beaufsichtigt unter anderem Banken und Wertpapierhäuser, Versicherungen, Finanzmarktinfrastrukturen sowie Institute und Produkte im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen und vollzieht verschiedene Finanzmarktgesetze. Dazu gehört auch das Geldwäschereigesetz (GwG).

Aufsichtssystem der Schweiz: FINMA, SRO und AO

Obwohl auch die FINMA eine integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde ist, wird die schweizerische Aufsicht nicht in sämtlichen Bereichen unmittelbar durch die FINMA selbst ausgeübt.

Bei der Geldwäschereiprävention spielen insbesondere die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) eine Rolle. Bestimmte Finanzintermediäre müssen sich einer von der FINMA anerkannten SRO anschliessen. Die SRO kontrollieren ihre Mitglieder hinsichtlich der Einhaltung der geldwäschereirechtlichen Pflichten und werden ihrerseits von der FINMA beaufsichtigt.

Davon zu unterscheiden sind die Aufsichtsorganisationen (AO). Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees benötigen eine Bewilligung der FINMA, ihre laufende Aufsicht wird jedoch grundsätzlich durch eine von der FINMA bewilligte und beaufsichtigte AO wahrgenommen. Die FINMA beaufsichtigt damit die Aufsichtsorganisation, ohne die laufende Aufsicht über jedes dieser Institute selbst auszuüben.

Bei Banken, Wertpapierhäusern, Versicherungen und weiteren von ihr prudenziell beaufsichtigten Finanzinstituten überwacht die FINMA dagegen im Rahmen ihrer regulären Aufsicht auch unmittelbar die Einhaltung der geldwäschereirechtlichen Anforderungen.

 

Unterschied zwischen FMA und FINMA

Der wesentliche Unterschied liegt daher nicht darin, dass nur die FMA eine integrierte Aufsichtsbehörde wäre. Sowohl FMA als auch FINMA bündeln verschiedene Bereiche der Finanzmarktaufsicht unter einem institutionellen Dach.

Unterschiedlich ist vielmehr die Aufsichtsarchitektur. In Liechtenstein ist insbesondere die Geldwäschereiaufsicht sektorübergreifend bei der FMA angesiedelt, auch wenn für konkrete Kontrollen externe Revisionsgesellschaften eingesetzt werden können. In der Schweiz besteht daneben ein stärker ausgeprägtes System beaufsichtigter privater beziehungsweise ausgelagerter Aufsichtsstrukturen, insbesondere über SRO und AO.

 

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