
DORA ist die Abkürzung für den “Digital Operational Resilience Act” und eine EU-Verordnung (EU 2022/2554), die ab dem 17. Januar 2025 für Finanzintermediäre in der EU verbindlich wird. Ziel ist es, die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor durch einheitliche regulatorische Anforderungen an das IKT-Risikomanagement zu stärken. Dies umfasst sowohl organisatorische als auch technische Massnahmen zur Prävention, Identifikation, Reaktion und Wiederherstellung bei IT-Sicherheitsvorfällen.
DORA gilt direkt für eine Vielzahl von Finanzmarktteilnehmern, darunter:
In Liechtenstein ergänzt die FMA-Richtlinie 2021/3 zur IKT-Sicherheit die Vorgaben von DORA. Zusätzlich wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) risikobasierte Vor-Ort-Kontrollen mit Fokus auf IKT-Sicherheit durchführen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen.
Kerninhalte von DORA
Meldewesen und Meldepflichten
Unternehmen sind verpflichtet, schwerwiegende IKT-Vorfälle innerhalb von 7 Tagen der nationalen Aufsichtsbehörde zu melden. Die Meldung umfasst die Art des Vorfalls, betroffene Systeme und Massnahmen zur Schadensbegrenzung.
Zu beachten ist, dass im Falle schwerwiegender IKT Vorfällen mitunter auch eine Verletzung gemäss der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt sein kann. Datenschutzverletzungen sind gemäss (Art. 33 DSGVO) innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzaufsicht (Datenschutzstelle Liechtenstein) zu melden. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.
Unternehmen müssen unter DORA einen “Reaktions- & Wiederherstellungsplan” implementieren, um nach Angriffen oder Störungen eine schnelle Wiederherstellung sicherzustellen (z. B. Backup-Systeme, Krisenkommunikation).
Externe Revisoren können hinzugezogen werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.
Finanzintermediäre müssen sicherstellen, dass sie über Systeme verfügen, die verdächtige Aktivitäten frühzeitig erkennen und dokumentieren können.
Bedeutung für das Treuhandwesen
Treuhänder und Treuhandgesellschaften sind nicht direkt dem DORA-Regime unterstellt. Jedoch spielt das Thema Datensicherheit auch im Treuhandwesen eine zunehmend wichtige Rolle, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Risikomanagement. Obwohl sie nicht unmittelbar unter DORA fallen, sind die Anforderungen an Datensicherheit und IKT-Risikomanagement aufgrund der sensiblen Kundendaten von hoher Relevanz.
Das Thema Datensicherheit ist auch in den Standesrichtlinien Liechtensteinischer Treuhänder und Treuhandgesellschaften geregelt, wie folgt:
Berufsangehörige haben in Ansehung ihrer Geheimhaltungspflicht die Daten ihrer Kunden so zu schützen, dass die besondere Vertraulichkeit der Daten und die Privatsphäre ihrer Kunden gewahrt bleiben. Sie treffen alle nach dem jeweiligen Stand der Technik angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen in ihrem Geschäftsbereich, um einen gebührenden Schutz der Daten und Systeme gegen unbefugte oder zufällige Vernichtung, Verlust, technische Fehler, Fälschung, Diebstahl, widerrechtliche Verwendung sowie unbefugtes Bearbeiten, Kopieren oder Zugreifen zu gewährleisten.
Der Schutz vor Cyberangriffen und IT-Risikomanagement gewinnen zunehmend an Bedeutung auch im Treuhandsektor.
Zudem können Treuhänder und Treuhandgesellschaften indirekt betroffen sein, wenn sie Dienstleistungen für DORA-regulierte Finanzunternehmen erbringen. Die Einhaltung der Prinzipien von DORA kann dazu beitragen, das Vertrauen von Kunden und Partnern zu stärken und regulatorische Risiken zu minimieren. Durch die Implementierung robuster IKT-Sicherheitsmassnahmen lässt sich die operative Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe erhöhen. Darüber hinaus können Treuhandgesellschaften durch die Anwendung DORA-konformer Methoden ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
Abgrenzung von DORA ggü. NIS-2
NIS2 und DORA sind zwei zentrale EU-Regelwerken im Bereich der Cybersicherheit und des digitalen Risikomanagements.
NIS2 ist eine EU-Richtlinie und muss von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Demgegenüber ist DORA eine EU-Verordnung und gilt somit direkt in allen Mitgliedsstaaten ohne Umsetzungsbedarf.
Grosse Unterschiede bestehen hinsichtlich des Anwendungsbereichs.
DORA betrifft stark den Finanzsektor und geht tiefer in digitale Risiken, inklusive Resilienztests und Lieferkettenkontrolle bei IT-Dienstleistern.
Kann ein Unternehmen gleichzeitig unter DORA und NIS-2 fallen?
Ein Unternehmen kann sowohl unter NIS-2 als auch unter DORA fallen. So können Unternehmen im Finanzsektor unter beide Anwendungsbereiche fallen, wenn sie auch als kritische Einrichtungen gelten und EUR 10 Mio. Jahresumsatz haben und mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigen. Zentral ist hierbei, dass DORA als «lex specialis» gilt und somit Vorrang zu NIS-2 hat. Dies bedeutet, dass für Finanzinstitute und ähnliche Unternehmen die detaillierteren und strengeren Vorgaben gelten von DORA gelten (NIS-2 stellt eher allgemeine Cybersecurity-Anforderungen).
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