Die FATF erwartet von den Staaten, dass sie ihre Geldwäscherei-, Terrorismusfinanzierungs- und Proliferationsfinanzierungsrisiken identifizieren, bewerten und verstehen sowie aktuell halten. Eine National Risk Assessment (NRA) ist dabei ein wichtiges Instrument. Die FATF versteht die Risikoanalyse ausdrücklich als fortlaufenden und dynamischen Prozess und schreibt keinen festen Zeitraum von vier bis sechs Jahren für eine NRA vor.
Die NRA ist eine nationale Risikoanalyse, die auch in Liechtenstein regelmäßig durchgeführt und weiterentwickelt wird. Die erste umfassende liechtensteinische NRA wurde 2018 veröffentlicht. Die aktuelle NRA III wurde im Frühjahr 2025 veröffentlicht.
An der nationalen Risikoanalyse sind die zuständigen Behörden beteiligt, insbesondere die Staatsanwaltschaft, die Aufsichtsbehörden, die Stabsstelle FIU, die Landespolizei, die Steuerverwaltung, das Amt für Justiz sowie weitere im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung tätige Stellen. Auch Berufs- und Branchenverbände sowie Akteure des Finanzplatzes werden einbezogen. Die liechtensteinische Regierung beschreibt diesen Ansatz als einen behördenübergreifenden Whole-of-Government-Ansatz.
Ziel der NRA ist es, die inhärenten Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Dabei werden insbesondere Gefährdungen (Threats) und Verwundbarkeiten (Vulnerabilities) analysiert. Auf dieser Grundlage werden bestehende Mitigation Maßnahmen und weiterer Handlungsbedarf beurteilt.
Die Rechtsgrundlage in Liechtenstein bildet Art. 29a SPG – Nationale Risikoanalyse (siehe Gesetz).
Die dritte nationale Risikoanalyse wurde ab 2024 durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten wurde die Nationale Risikoanalyse III im Bereich Geldwäscherei, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung des liechtensteinischen Finanzplatzes im Frühjahr 2025 veröffentlicht.
Nationale Risikoanalyse III – Liechtenstein
Zum Vergleich:
Die Ergebnisse der NRA bilden eine wichtige Grundlage dafür, wo Risiken bestehen und welche Massnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Damit verbindet die NRA die internationale Vorgabe der FATF mit der nationalen Regulierung und der praktischen Umsetzung durch Behörden, Aufsicht und den privaten Sektor.
FATF-Standards → Nationale Risikoanalyse → Risikoorientierte Maßnahmen → Umsetzung und Aufsicht → laufende Aktualisierung
Das passt auch sehr gut zu eurem übergeordneten FATF-Artikel: Die NRA ist dort als zentrale Verbindung zwischen FATF Recommendation 1 und der nationalen Umsetzung einzuordnen.
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