Beschreibung
Online-Kurs (via Zoom) “Screenings & Adverse Media (Medienmonitoring)” / Datum: 18.10.2023 /Zeit: 08.30 – 09.45 Uhr (75 Minuten) / Kurskosten: CHF 115 /Referent: Roland Altmann
Bedeutung von Screenings (Name-Checking) & Adverse Media im Compliance-Kontext
Screenings von sog. “Partner-Rollen” wie wirtschaftlich Berechtigte (WBs), Ausschüttungsempfänger, Vertragspartner etc. sowie die Vornahme von Medienmonitorings spielen sowohl beim Onboarding (Aufnahme von Geschäftsbeziehungen) als auch im Rahmen der risikobasierten Überwachung von Geschäftsbeziehungen sowie bei der Wahrnehmung von Pflichten unter dem Internationalen Sanktionsgesetz (ISG) eine zentrale Rolle. Darüber hinaus gilt es auch internationale Sanktionsregimes mit extraterritorialen Wirkung (wie bspw. OFAC-Sanktionen) im Blick zu haben.
Schwerpunkte des Kurses “Screenings & Adverse Media”
Im Rahmen dieses Online-Kurses werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Ausgangsfrage/Übersicht: in welchen Compliance-Bereichen (Kontext “on-boarding und laufende Überwachung) spielen Screenings (Name-Checks) und Medienmonitorings eine Rolle? (PEP-Screenings, Sanktions-Screenings, Adverse Media im Zusammenhang mit: Customer Risk Assessment (CRA) Business Risk Assessment (BRA), Geschäftsprofil, Comply or Explain Ansatz, Internes Kontrollsystem (IKS; Prozess “Aufnahme & Weiterführung Mandate”) etc.
- Sanktionsregime in Liechtenstein, Besondere Pflichten Sorgfaltspflichtiger unter dem ISG (Screenings, organisatorische Massnahmen; Aspekte aus FMA-Wegleitung 2018/7 Ziff. 17, ISG-Wegleitung FIU)
- Exkurs: OFAC (Office of Foreign Asset Control): Worum geht es hierbei? Wie sind die Wirkungsmechanismen und wie entfallen diese US-Sanktionen ihre extraterritoriale Auswirkung?
- ISG-Screening Prozese und organisatorische Massnahmen sowie Kontroll- und Überwachungsmassnahmen (FMA-Wegleitung 2018/7 Ziff. 17)
- Screenings und Medienmonitoring – Abläufe und Prozesse, was gilt es zu beachten? (FMA-Wegleitung 2018/7 Ziff. 5.5.3, FMA-Richtlinie 2013/1 zum risikobasierten Ansatz, Ziff. 3.1.1.)
Organisatorische Hinweise zum Kurs “Screening & Adverse Media (Medienmonitoring)
- Im Vorfeld des Kurses werden die Unterlagen (Präsentationsfolien) elektronisch zugesandt.
- Jeweils im Nachgang des Kurses wird per Mail eine Kursbestätigung zugestellt.
- Adressaten dieses Online-Kurses sind Finanzplatzteilnehmer wie Treuhänder und Mitarbeitende von Treuunternehmen, Bankmitarbeitende und Vermögensverwalter.
Dieser Kurs ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm Art. 32 SPV, die ausgestellte Kursbestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.
Hinweis: dieser Online-Kurs ist ab November auch als eLearning Format erhältlich, zudem führen wir zum Thema “Screenings & Adverse Media” auch In-House Trainings in Betrieben durch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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