Gemeinnützige Stiftungen: Formularwesen und weitere Aspekte unter SPG, AIA, FATCA

CHF 155.00 inkl. MwSt. 8.1%

Author : Roland Altmann

Beschreibung

Gemeinnützige Stiftungen: Formularwesen und weitere Aspekte unter SPG, AIA, FATCA

Dies ist ein eLearning Kurs, der selbständig mittels Video, Präsentations-Material und Kontroll-Fragen durchgearbeitet werden kann. Am Ende des Kurses und erfolgreicher Beantwortung der Quiz-Fragen wird Ihnen eine Kursbestätigung ausgestellt.

Kategorie: eLearning Kurs

Tags: 75 Min., Videos, Präsentationsfolien (PDF), Quiz-Fragen, Kursbestätigung

Referent: Roland Altmann 

Adressaten: Finanzplatzteilnehmer wie Treuhänder und Mitarbeitende von Treuhandunternehmen, Bankmitarbeitende, Vermögensverwalter etc.

Ausgehend von praxisbezogenen Fallbeispielen wird im Rahmen dieses 75-minütigen eLearning Kurses der Fokus auf spezifische Compliance-Aspekte im Zusammenhang mit Liechtensteinischen gemeinnützigen Stiftungen gesetzt.

Unter anderem werden hierbei folgende spezifischen Themenbereiche behandelt:

  • Einführung: Streifzug und Übersicht über Philantrophie-Standort Liechtenstein, Aspekte iZm. Foundation Governance
  • Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA), Revisionsstelle
  • SPG/SPV-Aspekte und Fallbeispiele: Einsatz Formular T und D (überwiegend gemeinnützige vs. ausschliesslich gemeinnützige & steuerbefreite Stiftung), Geschäftsprofil, Aspekte iZm. risikobasierte Überwachung
  • VwbPG-Aspekte und Fallbeispiele: überwiegend gemeinnützige vs. ausschliesslich gemeinnützige & steuerbefreite Stiftung)
  • AIA – & FATCA-Aspekte und Fallbeispiele: Klassifikationen (überwiegend gemeinnützige vs. ausschliesslich gemeinnützige & steuerbefreite Stiftung), Aspekte der Selbstauskunft, Reporting-Inhalte in Abhängigkeit der Klassifikationen
  • Ein kurzer Blick in die Schweiz: Spezifika bei liechtensteinischen gemeinnützigen Stiftungen mit Bankverbindung in der Schweiz unter dem Gesichtspunkt VSB-Formularwesen (WB-Feststellung) und AIA

Dieser Kurs ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm. Art. 32 SPV, die ausgestellte Teilnahmebestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.