AML-Package der EU & Auswirkungen auf FL-Sorgfaltspflichtsystem

CHF 450.00 inkl. MwSt. 8.1%

Author : Roland Altmann

Beschreibung

FL-Sorgfaltspflichtsystem im Kontext AML-Package der EU

  • Kategorie: eLearning Kurs 
  • Tags: 115 Min., Videos, Präsentationsfolien (PDF), Quizfragen (Multiple-Choice), Kursbestätigung
  • Referent: Roland Altmann

Dieser eLearning Kurs befasst sich mit dem FL-Sorgfaltspflichtsystem im Kontext der europäischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und setzt den Fokus auf  das “AML-Package der EU”. Hierbei werden u.a. folgende Aspekte behandelt:

  • Streifzug durch die FL-Regulierungslandschaft
  • AML-Package der EU: Hintergründe, Inhalte und Elemente, Was ist Neu? Was wird sich verändern?
  • Blick Richtung Schweiz & UK: Einführung WB-Register etc.
  • Compliance Cockpit 2024/2025: Compliance Fristen, Pflichten und Deadlines stets im Überblick

  AML-Package der EU

Im Zentrum des eLearning Kurses steht das sogenannte “AML-Package der EU“, bestehend aus 4 regulatorischen Massnahmen der EU-Kommission, welche für Liechtenstein als EWR-Staat von zentraler Bedeutung sein werden und das FL-Sorgfaltspflichtsystem massgeblich prägen werden:

  Der eLearning Kurs ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm. Art. 32 SPV, die ausgestellte Kursbestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.  

 

FL-Sorgfaltspflichtsystem

Das AML-Package als grösste Reform der europäischen Geldwäschegesetzgebung seit der ersten EU-Geldwäscherichtlinie

Infolge der sog. «Trilog-Einigung» der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats vom 17.1.2024 hat das AML-Package «einen praktisch finalen Entwurfsstand» erreicht. Zudem wurde am 22.2.2024 Frankfurt als Sitz der neuen EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde – Anti-Money Laundering Authority (AMLA) festgelegt. Im Mai 2024 wurden die Einigungstexte genehmigt. Die Publikation der finalen Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 19. Juni 2024. Die Kern-Elemente des AML-Pakets (mit Ausnahme der TFR) sollen drei Jahre nach Veröffentlichung im Amtsblatt – frühestens Juni 2027 – zur Anwendung gelangen.  

Hintergründe betreffend “AML-Package” und Auswirkungen auf  FL-Sorgfaltspflichtsystem

Aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft ist die Regulierungslandschaft Liechtensteins stark geprägt von der EU-Geldwäschegesetzgebung. In der Vergangenheit wurden EU-Geldwäscherichtlinien von den EU- und EWR-Mitgliedstaaten national umgesetzt, in Liechtenstein erfolgt dies u.a. jeweils im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG), der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) und weiterer Gesetze sowie FMA-Dokumenten (Richtlinien, Wegleitungen).

1991 trat die erste EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft und kann durchaus als erster Meilenstein in den Bestrebungen der Union zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bezeichnet werden. Mittlerweile existiert bereits der Entwurf der 6. EU-Geldwäscherichtlinie.

Ein zentraler Aspekt von EU-Richtlinien besteht darin, dass sie von den EU/EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was einen gewissen Spielraum einräumt.

Ein zentraler Aspekt von EU-Richtlinien besteht darin, dass sie von den EU/EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was einen gewissen Spielraum einräumt.

Dem Vorteil der Flexibilität bei der nationalen Umsetzung und der Möglichkeit, länder- & branchenspezifische Aspekte zu berücksichtigen stehen im Kern folgende Nachteile gegenüber:

  • Nichterfüllung von zentralen Bestimmungen durch Mitgliedstaaten
  • Zu späte Umsetzung von Mitgliedstaaten
  • Mangelhafte Umsetzung durch die Mitgliedstaaten

Dies resultiert in einem Regulierungsgefälle, welches durch das “AML-Package der EU” gelöst werden soll, indem auch Regulatorien vorgesehen werden, welche direkt von den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. So wird bspw. mit der “EU-Geldwäscheverordnung” (AMLR) in der EU/EWR unmittelbar anwendbares Recht geschaffen, das keiner Umsetzung bedarf (im Gegensatz zu EU-Geldwäscherichtlinie). Das sog. “AML-Package” wird voraussichtlich 2027 in der EU und dem EWR umgesetzt.

Das AML-Package kann als als grösste Reform der EU-Geldwäschegesetzgebung seit der ersten EU-Geldwäscherichtlinie bezeichnet werden und wird das das FL-Sorgfaltspflichtsystem massgeblich prägen. Zentrale Elemente des “AML-Packages” sind:

  • Erstmals soll zusätzlich zur EU-Geldwäscherichtlinie eine jeweils auf nationaler Ebene unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung erlassen werden.
  • Mit dem neuen AML-Package werden für den Privatsektor geltenden Vorschriften in eine neue Verordnung übernommen, während die Organisation des institutionellen Systems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Gegenstand der Richtlinie sein wird.
  • Zudem wird eine neue Geldwäschereibekämpfungs-Behörde geschaffen („AMLA“).
  • Es erfolgt zudem die Einführung von neuen Pflichten sowie eine Ausweitung des Kreise der geldwäscherechtlichen Verpflichteten.