Beschreibung
FL-Sorgfaltspflichtsystem im Kontext AML-Package der EU
- Kategorie: eLearning Kurs
- Tags: 115 Min., Videos, Präsentationsfolien (PDF), Quizfragen (Multiple-Choice), Kursbestätigung
- Referent: Roland Altmann
Dieser eLearning Kurs befasst sich mit dem FL-Sorgfaltspflichtsystem im Kontext der europäischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und setzt den Fokus auf das “AML-Package der EU”. Hierbei werden u.a. folgende Aspekte behandelt:
- Streifzug durch die FL-Regulierungslandschaft
- AML-Package der EU: Hintergründe, Inhalte und Elemente, Was ist Neu? Was wird sich verändern?
- Blick Richtung Schweiz & UK: Einführung WB-Register etc.
- Compliance Cockpit 2024/2025: Compliance Fristen, Pflichten und Deadlines stets im Überblick
Im Zentrum des eLearning Kurses steht das sogenannte “AML-Package der EU“, bestehend aus 4 regulatorischen Massnahmen der EU-Kommission, welche für Liechtenstein als EWR-Staat von zentraler Bedeutung sein werden und das FL-Sorgfaltspflichtsystem massgeblich prägen werden:
- 6. EU-Geldwäscherichtlinie / AMLD (Anti-Money Laundering Directive)
- EU-Geldwäscheverordnung / AMLR (Anti-Money Laundering Regulation)
- Einrichtung einer europäischen Aufsichtsbehörde / AMLAR (Anti-Money Laundering Authority Regluation (die Anti-Money Laundering Authority/AMLA wird ihren Sitz in Frankfurt haben))
- Geldtransfer-Verordnung / TFR (Transfer of Funds Regulation)
Der eLearning Kurs ist eine berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art. 21 SPG iVm. Art. 32 SPV, die ausgestellte Kursbestätigung gilt als Nachweis im Sinne des Art. 36 SPV.
Das AML-Package als grösste Reform der europäischen Geldwäschegesetzgebung seit der ersten EU-Geldwäscherichtlinie
Infolge der sog. «Trilog-Einigung» der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats vom 17.1.2024 hat das AML-Package «einen praktisch finalen Entwurfsstand» erreicht. Zudem wurde am 22.2.2024 Frankfurt als Sitz der neuen EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde – Anti-Money Laundering Authority (AMLA) festgelegt. Im Mai 2024 wurden die Einigungstexte genehmigt. Die Publikation der finalen Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 19. Juni 2024. Die Kern-Elemente des AML-Pakets (mit Ausnahme der TFR) sollen drei Jahre nach Veröffentlichung im Amtsblatt – frühestens Juni 2027 – zur Anwendung gelangen.
Hintergründe betreffend “AML-Package” und Auswirkungen auf FL-Sorgfaltspflichtsystem
Aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft ist die Regulierungslandschaft Liechtensteins stark geprägt von der EU-Geldwäschegesetzgebung. In der Vergangenheit wurden EU-Geldwäscherichtlinien von den EU- und EWR-Mitgliedstaaten national umgesetzt, in Liechtenstein erfolgt dies u.a. jeweils im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG), der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) und weiterer Gesetze sowie FMA-Dokumenten (Richtlinien, Wegleitungen).
1991 trat die erste EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft und kann durchaus als erster Meilenstein in den Bestrebungen der Union zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bezeichnet werden. Mittlerweile existiert bereits der Entwurf der 6. EU-Geldwäscherichtlinie.
Ein zentraler Aspekt von EU-Richtlinien besteht darin, dass sie von den EU/EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was einen gewissen Spielraum einräumt.
Ein zentraler Aspekt von EU-Richtlinien besteht darin, dass sie von den EU/EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was einen gewissen Spielraum einräumt.
Dem Vorteil der Flexibilität bei der nationalen Umsetzung und der Möglichkeit, länder- & branchenspezifische Aspekte zu berücksichtigen stehen im Kern folgende Nachteile gegenüber:
- Nichterfüllung von zentralen Bestimmungen durch Mitgliedstaaten
- Zu späte Umsetzung von Mitgliedstaaten
- Mangelhafte Umsetzung durch die Mitgliedstaaten
Dies resultiert in einem Regulierungsgefälle, welches durch das “AML-Package der EU” gelöst werden soll, indem auch Regulatorien vorgesehen werden, welche direkt von den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. So wird bspw. mit der “EU-Geldwäscheverordnung” (AMLR) in der EU/EWR unmittelbar anwendbares Recht geschaffen, das keiner Umsetzung bedarf (im Gegensatz zu EU-Geldwäscherichtlinie). Das sog. “AML-Package” wird voraussichtlich 2027 in der EU und dem EWR umgesetzt.
Das AML-Package kann als als grösste Reform der EU-Geldwäschegesetzgebung seit der ersten EU-Geldwäscherichtlinie bezeichnet werden und wird das das FL-Sorgfaltspflichtsystem massgeblich prägen. Zentrale Elemente des “AML-Packages” sind:
- Erstmals soll zusätzlich zur EU-Geldwäscherichtlinie eine jeweils auf nationaler Ebene unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung erlassen werden.
- Mit dem neuen AML-Package werden für den Privatsektor geltenden Vorschriften in eine neue Verordnung übernommen, während die Organisation des institutionellen Systems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Gegenstand der Richtlinie sein wird.
- Zudem wird eine neue Geldwäschereibekämpfungs-Behörde geschaffen („AMLA“).
- Es erfolgt zudem die Einführung von neuen Pflichten sowie eine Ausweitung des Kreise der geldwäscherechtlichen Verpflichteten.