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E-Learning Kurs zu Änderungen im Sorgfaltspflichtbereich

Möchten Sie sich flexibel einen Überblick zu Änderungen im Sorgfaltspflichtbereich verschaffen?

Anhand von Schulungsfilmen, Quiz-Fragen und Präsentationsfolien nach eigenem Zeitplan lernen?

Am Ende des Kurses und erfolgreicher Beantwortung von Quiz-Fragen wird automatisiert eine Kursbestätigung ausgestellt.

Unser neue eLearning Kurs zu den Sorgfaltspflichten befasst sich mit zentralen Änderungen iZm. SPG, SPV, FMA-Richtlinie 2013/1 zum risikobasierten Ansatz und FMA-Wegleitung 2018/7, welche den regulatorischen Kontext im 2022 und 2023 prägen.

Hierbei wird auf folgende Aspekte eingegangen:

  • Anpassungen iZm. Risikofaktoren (Bezug zu Staaten mit strategischen Mangeln, “Citizenship by Investment”, sensitive Branchen, Anderungen im PEPs etc.)
  • Ausweitung der Kontrollpflichten des Untersuchungsbeauftragten
  • Spezifische Pflichten unter dem ISG (internationalen Sanktionsgesetz)
  • etc.

Der liechtensteinische Finanzplatz war insbesondere in den vergangenen rund eineinhalb Jahren in regulatorischer Hinsicht stark geprägt von der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie und dem Länder-Assessment durch Moneyval (Expertenausschuss des Europarats) sowie den entsprechenden Vorbereitungen.

Im Sorgfaltspflichtbereich erfolgten 2021 Anpassungen, welche den entsprechenden regulatorischen Kontext im 2022 prägen. So trat im April 2021 das umfassend revidierte Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) im Zuge der Umsetzung von Vorgaben der 5. EU-Gelwäscherichtlinie in Kraft. Unter anderem sind hierbei Erweiterungen im Zusammenhang mit Risikofaktoren zu erwähnen. Per September 2021 wurde zudem die Liechtensteinische Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) angepasst, wobei hinsichtlich der wesentlichen Änderungen die Ausweitung des PEP-Begriffs (Politically Exposed Persons) zu erwähnen ist.

Ebenfalls im Herbst 2021 traten Änderungen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) in Kraft. Wesentlich hierbei zu erwähnen sind die Anpassungen der FMA-Wegleitung 2018/7 (Allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts) sowie der FMA-Richtlinie 2013/1 (zum risikobasierten Ansatz), welche beide den regulatorischen Kontext für Finanzintermediäre resp. Sorgfaltspflichtige im 2022 prägen. So wurde beispielsweise im Zusammenhang mit der FMA-Wegleitung 2018/7 im 2021 die Anforderungen an das «Adverse Media Screening» (Medienüberwachung) sowie an das diesbezügliche Dokumentationswesen konkretisiert oder etwa auch klargestellt, dass Ausschüttungsempfänger (diskretionärer Strukturen) anhand beweiskräftiger Dokumente zu identifizieren und risikobasiert zu überprüfen sind. Als wesentliche Ergänzung in der besagten Wegleitung sind zudem die Ausführungen im Zusammenhang mit den Besonderen Pflichten Sorgfaltspflichtiger im Bereich der Internationalen Sanktionen (ISG) zu erwähnen.

Interessiert? Dann ist dieser eLearning Kurs das Richtige für Sie.

Schauen Sie gerne regelmässig bei uns vorbei. Unsere Learning Plattformen werden laufend für Sie erweitert.

Hinweise auf weitere eLearning Kurse: 

  • das Thema Business Risk Assessment (BRA) wird vertieft in folgendem spezifischen eLearning Kurs behandelt: Business Risk Assessment (BRA)
  • die spezifischen Aspekte im Zusammenhang mit dem Geschäftsprofil, namentlich Source of Funds (SoF), Source of Wealth (SoW) und damit zusammenhängende Pflichten im Zusammenhang mit der Plausibilisierung und Überprüfung sowie der Comply or Explain Ansatze werden in folgendem separaten eLearning Kurs behandelt: Spezifische Aspekte iZm. dem Geschäftsprofil – SoF und SoW

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