TOMS (technisch-organisatorische Massnahmen)

Technische und organisatorische Massnahmen sind Bestandteil der Datenschutzverordnung (Art. 32 DSGVO; TOMs). Beispiele sind:

Schutz vor  

  • Unbefugter oder unrechtmässiger Verarbeitung
    • Vor unbeabsichtigtem Verlust
    • Unbeabsichtigter Zerstörung oder Schädigung
    • Zugang zu Daten und Nutzung der Geräte durch unbefugte Personen

Festlegung und Umsetzung von

  • Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungsgebot

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