TOMS (technisch-organisatorische Massnahmen)
Technische und organisatorische Massnahmen sind Bestandteil der Datenschutzverordnung (Art. 32 DSGVO; TOMs). Beispiele sind:
Schutz vor
- Unbefugter oder unrechtmässiger Verarbeitung
- Vor unbeabsichtigtem Verlust
- Unbeabsichtigter Zerstörung oder Schädigung
- Zugang zu Daten und Nutzung der Geräte durch unbefugte Personen
Festlegung und Umsetzung von
- Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungsgebot
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Wir ermöglichen einen effizienten und unkomplizierten Zugang zu Compliance-spezifischem Know-how unter anderem:
- Sorgfaltspflichten
- AIA
- FATCA
- Risikomanagement
- Internes Kontrollsystem (IKS)
- etc ...