EU-Geldwäschegesetzgebung

Aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft ist die Regulierungslandschaft Liechtensteins stark geprägt von der EU-Geldwäschegesetzgebung. In der Vergangenheit wurden EU-Geldwäscherichtlinien von den EU- und EWR-Mitgliedstaaten national umgesetzt, in Liechtenstein erfolgt dies u.a. jeweils im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG), der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) und weiterer Gesetze sowie FMA-Dokumenten (Richtlinien, Wegleitungen).

1991 trat die erste EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft und kann durchaus als erster Meilenstein in den Bestrebungen der Union zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bezeichnet werden. Mittlerweile existiert bereits der Entwurf der 6. EU-Geldwäscherichtlinie.

Ein zentraler Aspekt von EU-Richtlinien besteht darin, dass sie von den EU/EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was einen gewissen Spielraum einräumt.

Dem Vorteil der Flexibilität bei der nationalen Umsetzung und der Möglichkeit, länder- & branchenspezifische Aspekte zu berücksichtigen stehen im Kern folgende Nachteile gegenüber:

  • Nichterfüllung von zentralen Bestimmungen durch Mitgliedstaaten
  • Zu späte Umsetzung von Mitgliedstaaten
  • Mangelhafte Umsetzung durch die Mitgliedstaaten

Dies resultiert in einem Regulierungsgefälle, welches durch das “AML-Package der EU” gelöst werden soll, indem auch Regulatorien vorgesehen werden, welche direkt von den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. So wird bspw. mit der “EU-Geldwäscheverordnung” (AMLR) in der EU/EWR unmittelbar anwendbares Recht geschaffen, das keiner Umsetzung bedarf (im Gegensatz zu EU-Geldwäscherichtlinie). Das sog. “AML-Package” wird voraussichtlich 2027 in der EU und dem EWR umgesetzt.

AML-Package der EU

Das AML-Package kann als als grösste Reform der EU-Geldwäschegesetzgebung seit der ersten EU-Geldwäscherichtlinie bezeichnet werden. Zentrale Elemente des “AML-Packages” sind:

  • Erstmals soll zusätzlich zur EU-Geldwäscherichtlinie eine jeweils auf nationaler Ebene unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung erlassen werden.
  • Mit dem neuen AML-Package werden für den Privatsektor geltenden Vorschriften in eine neue Verordnung übernommen, während die Organisation des institutionellen Systems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Gegenstand der Richtlinie sein wird.
  • Zudem wird eine neue Geldwäschereibekämpfungs-Behörde geschaffen („AMLA“).
  • Es erfolgt zudem die Einführung von neuen Pflichten sowie eine Ausweitung des Kreise der geldwäscherechtlichen Verpflichteten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schauen Sie doch in unseren E-Learning Kurs vorbei: AML-Package der EU & Auswirkungen auf FL-Sorgfaltspflichtsystem.

Entdecken Sie unser vielfältiges Kursangebot

Wir ermöglichen einen effizienten und unkomplizierten Zugang zu Compliance-spezifischem Know-how unter anderem:

Folgen Sie uns auf Social Media