EU-Geldwäschegesetzgebung
Aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft ist die Regulierungslandschaft Liechtensteins stark geprägt von der EU-Geldwäschegesetzgebung. In der Vergangenheit wurden EU-Geldwäscherichtlinien von den EU- und EWR-Mitgliedstaaten national umgesetzt, in Liechtenstein erfolgt dies u.a. jeweils im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG), der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) und weiterer Gesetze sowie FMA-Dokumenten (Richtlinien, Wegleitungen).
1991 trat die erste EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft und kann durchaus als erster Meilenstein in den Bestrebungen der Union zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bezeichnet werden. Mittlerweile existiert bereits der Entwurf der 6. EU-Geldwäscherichtlinie.
Ein zentraler Aspekt von EU-Richtlinien besteht darin, dass sie von den EU/EWR-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was einen gewissen Spielraum einräumt.
Dem Vorteil der Flexibilität bei der nationalen Umsetzung und der Möglichkeit, länder- & branchenspezifische Aspekte zu berücksichtigen stehen im Kern folgende Nachteile gegenüber:
- Nichterfüllung von zentralen Bestimmungen durch Mitgliedstaaten
- Zu späte Umsetzung von Mitgliedstaaten
- Mangelhafte Umsetzung durch die Mitgliedstaaten
Dies resultiert in einem Regulierungsgefälle, welches durch das “AML-Package der EU” gelöst werden soll, indem auch Regulatorien vorgesehen werden, welche direkt von den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. So wird bspw. mit der “EU-Geldwäscheverordnung” (AMLR) in der EU/EWR unmittelbar anwendbares Recht geschaffen, das keiner Umsetzung bedarf (im Gegensatz zu EU-Geldwäscherichtlinie). Das sog. “AML-Package” wird voraussichtlich 2027 in der EU und dem EWR umgesetzt.

Das AML-Package kann als als grösste Reform der EU-Geldwäschegesetzgebung seit der ersten EU-Geldwäscherichtlinie bezeichnet werden. Zentrale Elemente des “AML-Packages” sind:
- Erstmals soll zusätzlich zur EU-Geldwäscherichtlinie eine jeweils auf nationaler Ebene unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung erlassen werden.
- Mit dem neuen AML-Package werden für den Privatsektor geltenden Vorschriften in eine neue Verordnung übernommen, während die Organisation des institutionellen Systems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Gegenstand der Richtlinie sein wird.
- Zudem wird eine neue Geldwäschereibekämpfungs-Behörde geschaffen („AMLA“).
- Es erfolgt zudem die Einführung von neuen Pflichten sowie eine Ausweitung des Kreise der geldwäscherechtlichen Verpflichteten.
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